Die Gleichstellungsbeauftragte und die Beauftragte für Chancengleichheit sowie Ihre
StellvertreterInnen unterstützen die Leitung der Hochschule Ulm bei ihrem gesetzlichen
Auftrag, aktiv zur Gleichstellung von Frauen und Männern beizutragen
Die Vertretung der Gleichstellungsinteressen von Studierenden und wissenschaftlich tätigem
Personal ist im Landeshochschulgesetz geregelt. Diese Interessen werden von der Gleichstellungsbeauftragten vertreten.
Die Chancengleichheit von nichtwissenschaftlich beschäftigten Angestellten regelt das
Chancengleichheitsgesetz. Für diese Personengruppe ist die Beauftragte für Chancengleichheit zuständig.