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Studiengebühren

Aktuelles

Die Landesregierung Baden-Württemberg plant für das kommende Sommersemester 2012 die Studiengebühren von derzeit 500 Euro pro Semester abzuschaffen. Der Studentenwerksbeitrag und der Verwaltungskostenbeitrag bleiben weiterhin bestehen.

Für die Studiengänge, die in Kooperation mit der Hochschule Neu-Ulm stattfinden (WI, WIL, WF und IG) werden Studienbeiträge nach der Vorgabe der Hochschule Neu-Ulm erhoben. Hier gilt die Gesetzgebung des Bundeslandes Bayern.

Für den Masterstudiengang SENCE werden nach wie vor Studiengebühren nach Satzung erhoben.

Allgemeiner Überblick

Wer in Baden-Württemberg an einer staatlichen Hochschule studiert, ist aufgrund des Landeshochschulgebührengesetzes verpflichtet, sich ab dem Sommersemester 2007 mit jeweils 500 Euro je Semester in Form von Studiengebühren an den Kosten des Studiums zu beteiligen. Dies gilt sowohl für ein grundständiges als auch für ein konsekutives Studium.

Die Gebühren für den Masterstudiengang SENCE richtet sich nach der Gebührensatzung über die Erhebung von Studiengebühren im Masterstudiengang SENCE. Sie beträgt ebenfalls 500€ pro Semester.

Wer die Studiengebühren nicht selbst aufbringen kann, hat bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg generell Anspruch auf ein Darlehen in Höhe von 500€ pro Semester. Somit kann jeder Studierende unabhängig vom Einkommen der Eltern ein Studium aufnehmen. Das Darlehen wird für die Regelstudienzeit des gewählten Studiums zuzüglich vier weiterer Toleranzsemester gewährt. Dadurch werden Anreize gesetzt, das Studium in kurzer Zeit zu absolvieren. Zurückzubezahlen ist das Darlehen zwei Jahre nach Abschluss des Studiums und nur dann, wenn eine bestimmte Einkommenshöhe erreicht wurde. Auch besteht die Möglichkeit von anderen Banken ein Studiendarlehen zu erhalten.

Von der Studiengebührenpflicht ausgenommen, ist der Zeitraum des Urlaubs- (Genehmigung durch die Fakultät) und Praxissemesters (Praktikantenvertrag).

Studierende können sich auf Antrag von der Studiengebühr befreien lassen:



mit Kindern (bis 14 Jahre)


bei zwei oder mehreren Geschwistern


bei studienerschwerender Behinderung

In bestimmten Fällen können ausländische Studierende befreit werden, die im Rahmen von Austauschprogrammen oder anderen Hochschulkooperationen an der Hochschule Ulm studieren.

Die bisherige Langzeitstudiengebühr gibt es ab dem Sommersemester 2007 nicht mehr. Der Langzeitstudent muss aber, wie alle anderen, die Studiengebühren bezahlen.

Zu den Studiengebühren sind der Verwaltungskostenbeitrag und der Beitrag für das Studentenwerk Ulm weiterhin pro Semester zu bezahlen, da mit diesen jeweils unterschiedliche Leistungen abgegolten werden.

Studierende der Kooperationsstudiengänge mit den Studiengängen Wirtschaftsingenieurwesen (WI) und Wirtschaftsingenieurwesen Logistik (WL) müssen ihre Gebühren an die Hochschule Neu-Ulm entrichten. Studierende des Studiengangs Wirtschaftsinformatik (WF) entrichten ihre Gebühren vollständig an die Hochschule Ulm. Wie hoch jeweils die Gebühren sind, entnehmen Sie bitte dem Dauergebührenbescheid. Die Befreiungsanträge sind an der Hochschule einzureichen, an der die Gebühren zu entrichten sind.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.studiengebuehren-bw.de und unter Studiengebuehren@hs-ulm.de.


Hochschule Ulm
Zentrale Studienbetreuung
Prittwitzstraße 10
89075 Ulm
Raum: B 107
Fon: +49 (0731) 50-28487
Fax: +49 (0731) 50-28270
studiengebuehrenhs-ulm.de





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Petra Depfenhart
© Dezember 2010