Studiengebühren

Aktuelles
 Die Landesregierung Baden-Württemberg plant für das kommende Sommersemester 2012 die Studiengebühren von derzeit 500 Euro pro Semester abzuschaffen. Der Studentenwerksbeitrag und der Verwaltungskostenbeitrag bleiben weiterhin bestehen. |
 Für die Studiengänge, die in Kooperation mit der Hochschule Neu-Ulm stattfinden (WI, WIL, WF und IG) werden Studienbeiträge nach der Vorgabe der Hochschule Neu-Ulm erhoben. Hier gilt die Gesetzgebung des Bundeslandes Bayern. |
 Für den Masterstudiengang SENCE werden nach wie vor Studiengebühren nach Satzung erhoben. |
 Allgemeiner Überblick
 Wer in Baden-Württemberg an einer staatlichen Hochschule studiert,
ist aufgrund des Landeshochschulgebührengesetzes
verpflichtet, sich ab dem Sommersemester 2007 mit jeweils 500 Euro je
Semester in Form von Studiengebühren an den Kosten des Studiums zu
beteiligen. Dies gilt sowohl für ein grundständiges als auch für ein
konsekutives Studium. |
 Die Gebühren für den Masterstudiengang SENCE richtet sich nach der
Gebührensatzung über die Erhebung von Studiengebühren im Masterstudiengang
SENCE. Sie beträgt ebenfalls 500€ pro Semester. |
 Wer die Studiengebühren nicht selbst aufbringen kann, hat bei der
Landeskreditbank
Baden-Württemberg generell Anspruch auf ein Darlehen in Höhe von
500€ pro Semester. Somit kann jeder Studierende unabhängig vom Einkommen
der Eltern ein Studium aufnehmen. Das Darlehen wird für die
Regelstudienzeit des gewählten Studiums zuzüglich vier weiterer
Toleranzsemester gewährt. Dadurch werden Anreize gesetzt, das Studium in
kurzer Zeit zu absolvieren. Zurückzubezahlen ist das Darlehen zwei Jahre
nach Abschluss des Studiums und nur dann, wenn eine bestimmte
Einkommenshöhe erreicht wurde. Auch besteht die Möglichkeit von anderen
Banken
ein Studiendarlehen zu erhalten. |
 Von der Studiengebührenpflicht ausgenommen, ist der Zeitraum des
Urlaubs- (Genehmigung durch die Fakultät) und Praxissemesters
(Praktikantenvertrag). |
 Studierende können sich auf Antrag
von der Studiengebühr befreien lassen: |
  In bestimmten Fällen können ausländische Studierende befreit werden,
die im Rahmen von Austauschprogrammen oder anderen Hochschulkooperationen
an der Hochschule Ulm studieren. |
 Die bisherige Langzeitstudiengebühr gibt es ab dem Sommersemester
2007 nicht mehr. Der Langzeitstudent muss aber, wie alle anderen, die
Studiengebühren bezahlen. |
 Zu den Studiengebühren sind der Verwaltungskostenbeitrag und der
Beitrag für das Studentenwerk Ulm weiterhin pro Semester zu bezahlen, da
mit diesen jeweils unterschiedliche Leistungen abgegolten werden. |
 Studierende der Kooperationsstudiengänge mit den Studiengängen
Wirtschaftsingenieurwesen (WI) und Wirtschaftsingenieurwesen Logistik (WL)
müssen ihre Gebühren an die Hochschule Neu-Ulm entrichten.
Studierende des Studiengangs Wirtschaftsinformatik (WF) entrichten ihre
Gebühren vollständig an die Hochschule Ulm. Wie hoch jeweils die Gebühren
sind, entnehmen Sie bitte dem Dauergebührenbescheid. Die Befreiungsanträge
sind an der Hochschule einzureichen, an der die Gebühren zu entrichten
sind. |
 Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.studiengebuehren-bw.de
und unter Studiengebuehren@hs-ulm.de. |
 |