Die Datenschutzkommission ist ein beratender Ausschuss des Senats, der
auch die Aufgaben eines behördlichen Datenschutzbeauftragten der Hochschule
Ulm gemäß §10 LDSG wahrnimmt. |

Aufgabe der Datenschutzkommission ist es, den Einzelnen davor zu
schützen, dass er durch die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten
durch die Hochschule Ulm in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.
Sie unterstützt die Hochschule bei den Ausführungen des
Landesdatenschutzgesetzes sowie anderer Vorschriften über den
Datenschutz. |

Bei Fragen oder Anliegen können Sie sich jederzeit an die
Datenschutzkommission wenden – per Email an datenschutz hs-ulm.de
oder persönlich an eines der Mitglieder. |

Die Datenschutzkommission ist unmittelbar dem Rektor unterstellt. Sie
unterrichtet den Senat mindestens einmal im Jahr über ihre Tätigkeit und hat
darüber hinaus ein jederzeitiges Vortragsrecht beim Senat und Rektor. Die
Datenschutzkommission ist bei ihrer Aufgabenerfüllung weisungsfrei und nur
dem Gesetz unterworfen. |

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