Vorpraktikum
 Der aktuelle Stand ist in den Fakultätssekretariaten zu
erfragen. |
 Eine abgeschlossene fachpraktische Ausbildung oder eine dem
Vorpraktikum gleichwertige Tätigkeit, z. B. Technisches Gymnasium, können
als Vorpraktikum anerkannt werden. |
 Für die Kooperationsstudiengänge ist ein entsprechender Vertrag mit
einem ausbildungsberechtigten Unternehmen vorzulegen. |
 |