Hochschule Ulm
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V 1.6.1088.9223/


Qualifikation und Vorbildung

Die Qualifikation für ein Hochschulstudium wird durch die



allgemeine, oder


fachgebundene Hochschulreife erworben


Fachhochschulreife

Die Qualifikation für das Studium wird u.a. auch erworben:



durch den Abschluss eines zwei- oder dreijährigen Berufskollegs mit Zusatzunterricht und Zusatzprüfung,


durch den Abschluss eines einjährigen Berufskollegs zum Erwerb der Fachhochschulreife,


durch den Abschluss der letzten Klasse einer Fachoberschule (in Baden-Württemberg sind keine Fachoberschulen eingerichtet),


durch die Eignungsprüfung für besonders qualifizierte Berufstätige ohne Hochschulreife. Auskunft erteilen die für den jeweiligen Wohnort zuständigen Oberschulämter, siehe Eigungsprüfung - Landesinstitut für Schulentwicklung Stuttgart


oder den Nachweis einer gleichwertigen Ausbildung

Informationen zu den Schulabschlüssen finden Sie unter: Schule in Baden-Württemberg

Vorpraktikum

Der aktuelle Stand ist in den Fakultätssekretariaten zu erfragen.

Eine abgeschlossene fachpraktische Ausbildung oder eine dem Vorpraktikum gleichwertige Tätigkeit, z. B. Technisches Gymnasium, können als Vorpraktikum anerkannt werden.

Für die Kooperationsstudiengänge ist ein entsprechender Vertrag mit einem ausbildungsberechtigten Unternehmen vorzulegen.


Hochschule Ulm
89075 Ulm
infohs-ulm.de





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Petra Depfenhart
© Juni 2008