Rückmeldung
 Zur Fortsetzung des Studiums im folgenden Semester muss von den Studierenden die
Rückmeldung erfolgen. Die Rückmeldefrist wird hochschulöffentlich bekanntgegeben. |
 Die Rückmeldung wird durch Bezahlung der der Rückmeldegebühr, des Beitrags für das
Studentenwerk und sonstiger öffentlich-rechtlicher Forderungen sowie der Aktualisierung des
Semesterausweises (Chipkarte) erklärt. Die Rückmeldung wird auf dem Semesterausweis und mit
den Immatrikulationsbescheinigungen bestätigt. |
 |