Hochschule Ulm
Bewerber

Studierende

Alumni

Unternehmen

Journalisten

Intern

V 1.6.1088.9223/


Immatrikulation

Die Zulassung zum Studium erfolgt mit einem schriftlichen Zulassungsbescheid. Die Immatrikulation muss innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist erfolgen.

Dabei sind die im Zulassungsbescheid genannten Unterlagen mit dem Nachweis der Überweisung des Verwaltungskostenbeitrages und des Studentenwerkbeitrages vorzulegen. Als Bestätigung für die Immatrikulation wird ein Semesterausweis (Chipkarte) und Immatrikulationsbescheinigungen für das laufende Semester ausgestellt.


Hochschule Ulm
89075 Ulm
Fon: +49 (0731) 50-28102
Fax: +49 (0731) 50-28270
infohs-ulm.de





Zurück zum Seitenanfang





Petra Depfenhart
© 2007