Bewerbung
 Die Studienplatzbewerbung für Bachelorstudiengänge wird mit dem Link
"Onlinebewerbung" durchgeführt. |
 Die Studienplatzbewerbung für Masterstudiengänge wird mit dem
entsprechenden Formular (Download auf der rechten Seite)
durchgeführt. |
 Alle ausländischen Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen
Zeugnissen - dies gilt auch für Bewerberinnen und Bewerber aus EU-Ländern
-, die an einer Hochschule/Fachhochschule in Baden-Württemberg studieren
möchten, müssen zuerst einen Antrag an das Ausländer-Studienkolleg in
Konstanz (ASK) stellen. |
 Das Ausländerstudienkolleg (ASK) ist die zentrale Auskunfts- und
Beratungsstelle des Landes Baden-Württemberg für ausländische
Studienbewerberinnen und -bewerber. Dort erhalten sie den dafür
notwendigen Zulassungsantrag sowie alle Informationen z. B. über ihre
Bewerbung und die Finanzierung des Studiums. |
 Vom ASK werden keine Studienplätze vergeben. |
 Informationen und Anträge erhalten Sie beim: |
 Ausländer-Studienkolleg Brauneggerstr. 55 10 05 43 Konstanz Fon 07531 / 206-361 Fon 07531 / 206-519
www.ask.fh-konstanz.de |
 Dies gilt auch für deutsche Staatsbürger mit ausländischen
Zeugnissen. |
 Das Ausländer-Studienkolleg ist für die oben genannte Personengruppe
die zentrale Auskunft- und Beratungsstelle. Beim Ausländer-Studienkolleg
ist ein Merkblatt erhältlich. Außerdem wird verwiesen auf die
Informationsschrift für ausländische Studienbewerber/innen an
Universitäten und Hochschulen des Landes Baden-Württemberg. Diese
Informationsschrift ist erhältlich beim Ministerium für Wissenschaft,
Forschung und Kunst Baden-Württemberg , Postfach 10 34 53 , 70029
Stuttgart Weitere Informationen finden Sie unter: |
  Falls notwendig, können sie zur Erwerbung einer deutschen und
einjährigen Hochschulzugangsberechtigung dort ein Studienkolleg besuchen,
welches sie auf die Feststellungsprüfung vorbereitet. |
 Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die in einem anderen
Bundesland die Feststellungsprüfung bereits abgelegt haben, müssen auch
einen Antrag beim ASK einreichen. |
 Sobald die Voraussetzungen durch das ASK Konstanz gegeben sind,
können Sie sich an der Hochschule Ulm bewerben. |
 Eine Bewerbung für das Sommersemester ist möglich bis zum 15. Januar
und für das Wintersemester bis zum 15. Juli jedes Jahres. |
 Sobald die Hochschulzugangsberechtigung durch das
Ausländerstudienkolleg bestätigt ist, können Sie sich an der Hochschule
bewerben. Mit Zeugnissen aus den EU-Mitgliedstaaten können Sie sich direkt
an der Hochschule bewerben. |
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