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V 1.6.1088.9223/


Beurlaubung

Gemäß §61 LHG können Studierende auf Antrag beurlaubt werden. Die Beurlaubung ist beim zuständigen Fakultätssekretariat zu beantragen. In diesem Zeitraum müssen trotzdem der Verwaltungskostenbeitrag und der Studentenwerksbeitrag bezahlt werden. Die Zeit der Beurlaubung soll in der Regel zwei Semester nicht überschreiten.


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89075 Ulm
Fon: +49 (0731) 50-28102
Fax: +49 (0731) 50-28270
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Petra Depfenhart
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