Die Gleichstellungsbeauftragte und die Beauftragte für
Chancengleichheit sowie Ihre StellvertreterInnen unterstützen die Leitung
der Hochschule Ulm bei ihrem gesetzlichen Auftrag, aktiv zur
Gleichstellung von Frauen und Männern beizutragen
Die Vertretung der Gleichstellungsinteressen von Studierenden und
wissenschaftlich tätigem Personal ist im Landeshochschulgesetz geregelt.
Diese Interessen werden von der Gleichstellungsbeauftragten
vertreten.
Die Chancengleichheit von nichtwissenschaftlich beschäftigten
Angestellten regelt das Chancengleichheitsgesetz. Für diese Personengruppe
ist die Beauftragte
für Chancengleichheit zuständig.