Der Personalrat nimmt die Interessen der Arbeitnehmer (Arbeiter,
Angestellte und Beamte) der Hochschule Ulm gegenüber dem Arbeitgeber,
vertreten durch die Hochschulleitung, und gemäß des
Landesvertretungsgesetzes von Baden-Württemberg wahr. |

Zu den wichtigsten Aufgaben des Personalrates gehören die
Überwachung der geltenden Gesetze und Verordnungen, der Tarifverträge, der
Dienstvereinbarungen und anderer Bestimmungen, die den Arbeitsnehmern Rechte
einräumen. Ferner nimmt er Anregungen und Beschwerden der Beschäftigen
entgegen und leitet sie weiter. |

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