Mit dem 2005 in Kraft getretenen Hochschulgesetz des Landes
Baden-Württemberg hat der Gesetzgeber den Hochschulen mehr
Entscheidungsfreiheit und Verantwortung übertragen. Es stärkt insbesondere
die Stellung des Rektorats. Ihm wird mit dem Hochschulrat ein Kontrollorgan
zur Seite gestellt, das in seiner Funktion einem Aufsichtsrat ähnelt. In
gleichem Zuge weitet das Gesetz auch die Eigenverantwortung der Fakultäten
aus. |

Die Selbstverwaltungsorgane der Hochschule Ulm umfassen Hochschulrat,
Senat, Fakultätsrat, die studentischen Vertretungen sowie den
Personalrat. |

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