Der Senat entscheidet über Angelegenheiten von Forschung, Lehre,
Studium und Weiterbildung, soweit für diese nicht der Hochschulrat, das
Rektorat oder die Fakultäten zuständig sind. Er beschließt unter anderem
die Grundordnung, Zulassungszahlen, Prüfungsordnungen sowie Benutzungs-
und Verwaltungsordnungen. Außerdem bestätigt er die Wahl des Rektors und
wählt die Prorektoren. |

Mitglieder des Senats sind kraft ihres Amtes die Mitglieder des
Rektorats, die Dekane sowie die Gleichstellungsbeauftragte. Hinzukommen
gewählte Vertreter der Professoren, Mitarbeiter und Studierenden. Der
Rektor ist Vorsitzender des Senats. |

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