Aufenthalts- bzw. Sozialraum in der Prittwitzstraße, Raum
F006
Der Aufenthaltsraum wurde unter Mithilfe der Kolleginnen und
Kollegen im Jahr 2004 renoviert und neu gestaltet. Wir wünschen einen
angenehmen Aufenthalt!
Nutzungsordnung für den Raum F
006
Der Aufenthalts- bzw. Sozialraum dient als
Treffpunkt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule Ulm.
Damit er in der Form am Leben gehalten werden kann, ist von allen Nutzern
für Sauberkeit und Ordnung zu sorgen und damit ist die nachfolgende
Nutzungsordnung einzuhalten:
Hier ist wie in allen Räumen der Hochschule Rauchverbot.
Der Raum F006 (mit Mobiliar ....) (Tel.: 0731/50-28172) wird
gleichberechtigt von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der HS Ulm
als Aufenthaltsraum bzw. Pausenraum genutzt.
Zugang hat jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter mit dem
persönlichen HS- Schlüssel.
Belegungstermine für Feiern oder andere Veranstaltungen können
in den aushängenden Terminkalender eingetragen werden.
Belegungstermine werden im gegenseitigen Einvernehmen
abgestimmt.
Das Mobiliar, andere Einrichtungsgegenstände und elektrische
Geräte stehen zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung; sowie eine
kleinere Anzahl an Geschirr, Besteck, Gläser und
Töpfen/Pfannen.
In den verschlossenen Geschirrschränken werden Geschirr, Besteck
und Trinkgläser für Feiern aufbewahrt. Der Schlüssel kann bei Frau
Sommer (Frauenvertreterin), deren Stellvertreterin Frau Dobisch oder
Herrn Schnotz bzw. beim Personalratsvorsitzenden Karl-Martin Wöhner
ausgeliehen werden. Es wird eine Ausleihliste geführt. Bei
Inanspruchnahme wird zur Finanzierung der Reinigungsmittel und
Ersatzbeschaffungen um eine Spende gebeten.
Private Schließfächer sind nicht erlaubt.
Private Lebensmittel müssen namentlich und mit Datum
gekennzeichnet werden.
Von den Nutzerinnen und Nutzern dieses Raumes sind sämtliche
Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Die anfallende
Reinigung von Kühlschrank, Herd und Lüfterhaube (ev. Spülmaschine)
sind nach Benutzung durch die Nutzerin und den Nutzer selbst
vorzunehmen. Die im Hause arbeitenden Reinigungsfrauen sind nur für
das Reinigen der Tische und des Bodens und das Leeren der Abfalleimer
zuständig.
Ein- oder bei Bedarf zweimal pro Jahr wird zu einer
Grundreinigung aufgerufen, bei der sich alle Nutzer beteiligen
sollen.