Wir unterstützen die Hochschule bei ihrem gesetzlichen Auftrag, aktiv
zur Gleichstellung von Frauen und Männern beizutragen. Mit allen Fragen,
Problemen und Anregungen zu diesem Thema können Sie sich gerne an die
Gleichstellungsbeauftragten wenden. Diese ist laut Gesetz für die Vertretung
der Gleichstellungsinteressen von Studierenden und Akademisch Angestellten
zuständig.
Ausgehend von der unterschiedlichen Lebens- und Erfahrungssituation
von Frauen und Männern in unserer Gesellschaft werden deren Interessen und
Erfahrungen differenziert betrachtet und bei allen Entscheidungen mit
einbezogen. Nach diesem Gender Mainstreaming Konzept nehmen wir folgende
Aufgaben wahr:
Beratung zu Fragen von Karriereplanung und Arbeitsplatz
Begleitung von Personaleinstellungen und Berufungsverfahren