Hochschule Ulm
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Wir unterstützen die Hochschule bei ihrem gesetzlichen Auftrag, aktiv zur Gleichstellung von Frauen und Männern beizutragen. Mit allen Fragen, Problemen und Anregungen zu diesem Thema können Sie sich gerne an die Gleichstellungsbeauftragten wenden. Diese ist laut Gesetz für die Vertretung der Gleichstellungsinteressen von Studierenden und Akademisch Angestellten zuständig.

Die Chancengleichheit von Nichtakademisch Angestellten regelt das Chancengleichheitsgesetz.

Ausgehend von der unterschiedlichen Lebens- und Erfahrungssituation von Frauen und Männern in unserer Gesellschaft werden deren Interessen und Erfahrungen differenziert betrachtet und bei allen Entscheidungen mit einbezogen. Nach diesem Gender Mainstreaming Konzept nehmen wir folgende Aufgaben wahr:



Beratung zu Fragen von Karriereplanung und Arbeitsplatz


Begleitung von Personaleinstellungen und Berufungsverfahren




Maßnahmen zur Erhöhung des Studentinnenanteils in technischen Studiengängen (z.B. Schnupperstudium für Schülerinnen, Girl’s Day, Projekte für Schülerinnen )


Unterstützung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Studium (Work-Life-Balance)


Erweiterung des Lehrangebotes um für Frauen attraktive Inhalte


Fortschreibung des Frauenförderplans im Rahmen der Strukturplanung der Hochschule


Mitarbeit in zentralen Gremien und Kollegialorganen


Erstellung von Informationsmaterial zur Situation von Frauen und Männern an der Hochschule


Öffentlichkeitsarbeit


Bewerbungstraining für Studentinnen


Weiterbildung und Personalentwicklung












ChancenGGesetz.pdf (234KB)

Flyer_StudiMitKids.pdf (42KB)

SEP_III_Gleichstellungsplan.pdf (73KB)

Sprache_Leitfanden.pdf (366KB)

Thumbs.db (35KB)

Hochschule Ulm
Gleichstellung
Eberhard-Finckh-Straße 11
89075 Ulm
Fon: +49 (0731) 50-28315
gleichstellunghs-ulm.de





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Petra Depfenhart
© Juli 2010