Hochschule Ulm
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Die Beauftragte für Chancengleichheit unterstützt die Hochschulleitung bei der Umsetzung des Chancengleichheitsgesetzes und achtet auf dessen Durchführung und Einhaltung. Sie ist der Hochschulleitung unmittelbar zugeordnet, hat ein direktes Vortragsrecht und ist in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht an Weisungen gebunden. Die Amtszeit beträgt vier Jahre.

Die Beauftragte für Chancengleichheit hat ein Initiativrecht für Maßnahmen zur gezielten beruflichen Förderung von Frauen. Sie kann sich innerhalb der Hochschule zu fachlichen Fragen der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, der beruflichen Förderung von Frauen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf äußern. Sie ist an sonstigen allgemeinen personellen sowie sozialen und organisatorischen Maßnahmen der Hochschule, soweit diese Auswirkungen auf die berufliche Situation weiblicher Beschäftigter haben können, frühzeitig zu beteiligen.

Die Beauftragte für Chancengleichheit kann während der Arbeitszeit Sprechstunden durchführen und einmal im Jahr eine Versammlung der weiblichen Beschäftigten der Hochschule einberufen. Weibliche Beschäftigte können sich in ihren Angelegenheiten ohne Einhaltung des Dienstweges an die Beauftragte für Chancengleichheit wenden. Diese ist verpflichtet, über die persönlichen Verhältnisse von Beschäftigten und andere vertrauliche Angelegenheiten in der Dienststelle Stillschweigen zu bewahren.














Chancengleichheit Gesetzblatt.pdf (93KB)

Hochschule Ulm
Prittwitzstraße 10
89075 Ulm
chancengleichheiths-ulm.de





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