Hochschule Ulm
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Gleichstellung und Chancengleichheit


Die Gleichstellungsbeauftragte und die Beauftragte für Chancengleichheit sowie Ihre StellvertreterInnen unterstützen die Leitung der Hochschule Ulm bei ihrem gesetzlichen Auftrag, aktiv zur Gleichstellung von Frauen und Männern beizutragen

Die Vertretung der Gleichstellungsinteressen von Studierenden und wissenschaftlich tätigem Personal ist im Landeshochschulgesetz geregelt. Diese Interessen werden von der Gleichstellungsbeauftragten vertreten.

Die Chancengleichheit von nichtwissenschaftlich beschäftigten Angestellten regelt das Chancengleichheitsgesetz. Für diese Personengruppe ist die Beauftragte für Chancengleichheit zuständig.



Hochschule Ulm
Gleichstellung und Chancengleichheit
89075 Ulm
infohs-ulm.de





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Petra Depfenhart
© February 2013