Qualifizierte Berufstätige ohne formale Hochschulreife sind zur
Aufnahme eines Studiums an sämtlichen Hochschulen und Berufsakademien in
einem ihrer beruflichen Aus- und Fortbildung fachlich entsprechenden
Studiengang berechtigt.
Die Voraussetzungen sind:
Abgeschlossene Meisterprüfung oder
eine der Meisterprüfung gleichwertige berufliche
Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, oder nach der
Handwerksordnung im erlernten Beruf, oder nach einer sonstigen
öffentlich-rechtlichen Regelung oder
eine Abschlussprüfung an einer Fachschule nach § 14 des
Schulgesetzes, oder eine gleichwertige berufliche Fortbildung an einer
freien Bildungseinrichtung und
schriftlicher Nachweis über die Teilnahme an einer auf den
angestrebten Studiengang bezogenen studienfachlichen Beratung.
Die studienfachliche Beratung findet an unserer Hochschule statt.
Hierzu muss uns Ihr schriftlicher Antrag
für das Sommersemester
spätestens am 1.
Dezember
für das Wintersemester
spätestens am 1. Juni
vorliegen.
Bei der studienfachlichen Beratung soll Ihre fachliche Eignung
festgestellt werden. Sie werden umfassend über Inhalte, Aufbau und
Anforderungen des Studiums informiert. Weiterhin werden Ihnen die
Möglichkeiten der Vorbereitung auf das Studium genannt. Danach können wir
Ihnen eine studiengangbezogene Studienberechtigung ausstellen. Die
Teilnahme am Zulassungsverfahren unserer Hochschule erfolgt mit der Note
des Zeugnisses Ihrer beruflichen Fortbildungsprüfung.
Für ein Studium in einem Studiengang, der fachlich nicht der Aus- und Fortbildung entspricht,
können bestimmte Berufstätige eine Qualifikation über eine Eignungsprüfung
erwerben. Diese Prüfung wird zurzeit an der Hochschule Konstanz
durchgeführt. Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Hochschule
Konstanz unter folgendem Link: http://www.htwg-konstanz.de/Weiterbildung