Hochschule Ulm
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V 1.6.1088.9223/


Immatrikulation

Die Zulassung zum Studium erfolgt mit einem schriftlichen Zulassungsbescheid. Die Immatrikulation muss innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist erfolgen.

Dabei sind die im Zulassungsbescheid genannten Unterlagen mit dem Nachweis der Überweisung des Verwaltungskostenbeitrages und des Studentenwerkbeitrages vorzulegen. Als Bestätigung für die Immatrikulation wird ein Semesterausweis (Chipkarte) und Immatrikulationsbescheinigungen für das laufende Semester ausgestellt.


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Fon: +49 (0731) 50-28102
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Petra Depfenhart
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