Immatrikulation
 Die Zulassung zum Studium erfolgt mit einem schriftlichen Zulassungsbescheid. Die
Immatrikulation muss innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist erfolgen. |
 Dabei sind die im Zulassungsbescheid genannten Unterlagen mit dem Nachweis der
Überweisung des Verwaltungskostenbeitrages und des Studentenwerkbeitrages vorzulegen. Als
Bestätigung für die Immatrikulation wird ein Semesterausweis (Chipkarte) und
Immatrikulationsbescheinigungen für das laufende Semester ausgestellt. |
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