Hochschule Ulm
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V 1.6.1088.9223/


Gasthörer

Personen, die eine hinreichende Bildung nachweisen, können zur Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen als Gasthörende zugelassen werden, sofern ausreichende Kapazität vorhanden ist. Für die Zulassung wird eine Gebühr in Höhe von derzeit 60€ erhoben. Der Antrag auf Erteilung der Gasthörererlaubnis ist bei den FB-Sekretariaten zu stellen. Die Gasthörererlaubnis wird für jeweils ein Semester erteilt. Eine Zulassung zur Prüfung kann nicht erfolgen.


Hochschule Ulm
89075 Ulm
Fon: +49 (0731) 50-28102
Fax: +49 (0731) 50-28270
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Petra Depfenhart
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