Gasthörer
 Personen, die eine hinreichende Bildung nachweisen, können zur
Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen als Gasthörende zugelassen
werden, sofern ausreichende Kapazität vorhanden ist. Für die Zulassung
wird eine Gebühr in Höhe von derzeit 60€ erhoben. Der Antrag auf Erteilung
der Gasthörererlaubnis ist bei den FB-Sekretariaten zu stellen. Die
Gasthörererlaubnis wird für jeweils ein Semester erteilt. Eine Zulassung
zur Prüfung kann nicht erfolgen. |
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