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Auslandskrankenversicherung

Ein Studiensemester in Spanien oder ein Praktikum in China soll unvergesslich bleiben. Doch es warten viele unvorhergesehene Ereignisse in einem fremden Land, wie zum Beispiel ein Unfall oder Krankheit auf den Studierenden. Wer im Ausland krank wird muss gegebenenfalls tief in die Tasche greifen, denn die Behandlung erfolgt oft nur gegen Bargeld. Die gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen übernehmen häufig nur einen kleinen Teil oder gar keine Kosten. Deshalb ist bei einem Praktikum oder Studium im Ausland ein ausreichender Krankenversicherungsschutz unabdingbar!

Gesetzliche Krankenversicherung

Länder mit Sozialversicherungsabkommen

Wenn Sie in ein Land mit Sozialversicherungsabkommen gehen, sind Sie über Ihre gesetzliche deutsche Krankenversicherung versichert. Sie müssen jedoch weiterhin während Ihres Auslandsaufenthaltes an der Hochschule Ulm immatrikuliert sein. Falls Sie über Ihre Eltern in der Familienversicherung mitversichert sind, zahlen Sie selbst keine Beiträge. Sind Sie selbst versichert, so zahlen Sie Ihre Beiträge wie gewohnt weiter. Der Leistungsumfang wird durch die Rechtsvorschriften Ihres Gastlandes bestimmt. In den meisten Ländern sind Selbstbeteiligungen üblich. Lassen Sie sich bei Behandlungen immer eine detaillierte Rechnung, nach den Vorgaben Ihrer Krankenversicherung, ausstellen. Ihre Krankenversicherung erstattet Ihnen in Deutschland die Kosten in der Regel bis zur Höhe der deutschen Vertragssätze. Sollten die angefallenen Kosten höher sein, übernehmen Sie diesen Restbetrag alleine.

Benötigte Dokumente:

Lassen Sie sich zwei Monate vor Reiseantritt in einen EWR-Staat von Ihrer Krankenversicherung in Deutschland eine Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card – EHIC) ausstellen. Mit dieser Karte können Sie im Ausland direkt zu Vertragsärzten und –krankenhäusern gehen. Für alle weiteren Abkommensländer erhalten Sie von Ihrer deutschen Krankenkasse einen Nachweis für Ihren Krankenversicherungsschutz. Bei einer Behandlung legen Sie diesen einer ausländischen Krankenkasse vor. Sie bekommen dann einen entsprechenden Abrechnungsschein, mit dem Sie zu einem Arzt gehen können.

Länder ohne Sozialversicherungsabkommen

Reisen Sie in ein Land ohne Sozialversicherungsabkommen, erhalten Sie keine Leistungen von Ihrer deutschen Krankenkasse zurückerstattet. Deshalb sollten Sie sich für diese Zeit privat versichern. Ihre deutsche Krankenversicherung sollten Sie trotzdem weiterhin behalten. Denn wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung kündigen, kann es sein, dass Sie nach Ihrer Rückkehr nicht mehr die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren können. Somit bezahlen Sie Ihre deutsche Krankenversicherung, die für Deutschland und EWR-Staaten gültig ist und die Auslandskrankenversicherung für Länder ohne Sozialversicherungsabkommen. Informieren Sie sich ausgiebig über den Leistungsumfang, welcher der der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen sollte. Der Nachweis über einen gültigen Krankenversicherungsschutz muss häufig bereits beim Visumsantrag oder bei der Einreise in das Gastland vorgelegt werden.

Private Krankenversicherung

Der Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung kann bezüglich des Geltungsbereiches und des Leistungsumfangs stark variieren. Ihre Versicherung kann einen Leistungsanspruch begrenzt auf Deutschland, auf Europa oder gar weltweit gewährleisten. Ebenfalls kann sich der Leistungsumfang im Ausland von dem in Deutschland unterscheiden. Prüfen Sie daher genau den Leistungsumfang und die Gültigkeit Ihres Vertrages.

Beachtenswert:

Es können auch Krankenversicherungen im Ausland abgeschlossen werden. Jedoch haben Sie ab der Ankunft im Gastland gar keinen Versicherungsschutz. Daher raten wir in diesem Fall zu einer Reisekrankenversicherung. Beachten Sie auch, dass der Krankenversicherungsvertrag in der Landessprache oder in Englisch ist. Überprüfen Sie die ausländische Krankenversicherung genau, ob wirklich alle notwendigen Leistungen abgedeckt sind. Es kann sinnvoll sein, eine weitere Zusatzversicherung abzuschließen. Versichern Sie sich zuvor bei der ausländischen Hochschule, dass Ihre deutsche Krankenversicherung anerkannt wird. Ihre Versicherung gibt Ihnen eine detaillierte Leistungsbeschreibung auf Englisch.

Informationsmaterial der Hochschule Ulm

Die Hochschule Ulm bietet Ihnen eine Übersichtsliste mit vielen Versicherungsagenturen und deren Preisen. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit und Korrektheit der Liste. Zudem muss der Leistungsumfang von den Studierenden selbst ermittelt werden. Sehr wichtig ist die Überprüfung, ob ein Rücktransport nach Deutschland gewährleistet wird und ab wann (schon bei leichten oder nur bei schweren Verletzungen).

Länder mit Sozialversicherungsabkommen:

EWR-Staaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Nordirland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und der griechische Teil Zyperns.

Sonstige Abkommensländer: Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro, Kroatien, Mazedonien, Schweiz, Türkei und Tunesien Sie sind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert: Sie haben in allen Ländern Krankenversicherungsschutz mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht.

Unfallversicherung

Obwohl die Behandlungskosten für Unfallschäden im Ausland generell schon in der Auslandskrankenversicherung abgedeckt sind, werden zum Beispiel Invaliditätsschäden nur von einer Unfallversicherung übernommen. Somit bietet sie einen umfangreicheren Schutz an.

Haftpflichtversicherung

Ein Schaden ist schnell verursacht. Der Studierende ist bei einem Wohnsitz im Ausland nicht mehr über die Haftpflicht-Versicherung der Eltern mitversichert. Deshalb wird zu einer Haftpflichtversicherung im Ausland geraten, die die finanziellen Folgen übernimmt.


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89075 Ulm
aaahs-ulm.de





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Petra Depfenhart
© Mai 2009