Studienabschlussbeihilfe des Deutschen Akademischen
Austauschdienstes
 Zu jedem Semester vergibt das Akademische Auslandsamt in begrenztem
Umfang Abschlussbeihilfen. Die Vergabe der Stipendien erfolgt aus Mitteln
und nach den Richtlinien des Deutschen Akademischen Austauschdienstes
(DAAD). |
 Die Unterstützung ist für „Bildungsausländer“ in der Endphase des
Studiums bestimmt. Das bedeutet: Wer mit Zeugnissen aus der Heimat (bzw.
aus dem Studienkolleg) an die FH gekommen ist, kann im letzten oder
vorletzten Fachsemester gefördert werden. Weitere Kriterien sind gute
Studienleistungen und Bedürftigkeit. Die Beihilfen sollen vor allem
Examenskandidaten vor finanzieller Not bewahren, die sich ihr Studium
bisher als Werkstudenten teilweise selbst verdient haben. Über Vergabe und
Höhe der Stipendien entscheidet eine Auswahlkommission aus Professoren
sowie Mitarbeitern des Akademischen Auslandsamts. In erster Linie wird die
Beihilfe für das Semester gewährt, in dem die Abschlussarbeit geschrieben
wird. |
 Wenn Sie sich um eine Abschlussbeihilfe bewerben wollen, sollten Sie
Folgendes beachten: Der Antrag muss immer schon im Semester vor der
gewünschten Förderung gestellt werden. Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss
das Thema der Abschlussarbeit noch nicht bekannt oder angemeldet sein. Es
genügt die Erwartung, dass das Studium auf Grund der vorhandenen
Leistungsnachweise im nächsten bzw. übernächsten Semester abgeschlossen
werden kann. |
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