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Studienabschlussbeihilfe des Deutschen Akademischen Austauschdienstes

Zu jedem Semester vergibt das Akademische Auslandsamt in begrenztem Umfang Abschlussbeihilfen. Die Vergabe der Stipendien erfolgt aus Mitteln und nach den Richtlinien des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD).

Die Unterstützung ist für „Bildungsausländer“ in der Endphase des Studiums bestimmt. Das bedeutet: Wer mit Zeugnissen aus der Heimat (bzw. aus dem Studienkolleg) an die FH gekommen ist, kann im letzten oder vorletzten Fachsemester gefördert werden. Weitere Kriterien sind gute Studienleistungen und Bedürftigkeit. Die Beihilfen sollen vor allem Examenskandidaten vor finanzieller Not bewahren, die sich ihr Studium bisher als Werkstudenten teilweise selbst verdient haben. Über Vergabe und Höhe der Stipendien entscheidet eine Auswahlkommission aus Professoren sowie Mitarbeitern des Akademischen Auslandsamts. In erster Linie wird die Beihilfe für das Semester gewährt, in dem die Abschlussarbeit geschrieben wird.

Wenn Sie sich um eine Abschlussbeihilfe bewerben wollen, sollten Sie Folgendes beachten: Der Antrag muss immer schon im Semester vor der gewünschten Förderung gestellt werden. Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss das Thema der Abschlussarbeit noch nicht bekannt oder angemeldet sein. Es genügt die Erwartung, dass das Studium auf Grund der vorhandenen Leistungsnachweise im nächsten bzw. übernächsten Semester abgeschlossen werden kann.


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89075 Ulm
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Petra Depfenhart
© April 2010