In der Bundesrepublik Deutschland müssen seit dem 26.08.2006
Unternehmen ab 10 (bisher 5) Mitarbeitern, die mit dem Umgang mit
personenbezogenen Daten beschäftigt sind, einen betrieblichen
Datenschutzbeaufragten bestellen. Gleiches gilt für alle öffentliche
Stellen ab 20 Mitarbeitern.
Den Datenschutzbeauftragten kommt eine hohe Verantwortung zu. Um
dieser Verantwortung in ausreichender Weise gerecht werden zu können, ist
laut §4f Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) neben der erforderlichen technischen Fachkunde eine besondere Zuverlässigkeit erforderlich. Dabei ist es
unerheblich, ob die Stelle des Datenschutzbeauftragten intern oder extern
besetzt wird.
Das Maß der erforderlichen Fachkunde bestimmt sich insbesondere nach
dem Umfang der Datenverarbeitung des Unternehmens und dem Schutzbedarf der
verarbeiteten personenbezogenen Daten. Der betriebliche
Datenschutzbeauftragte ist der Unternehmensleitung direkt unterstellt und
berät diese in Fragen des Datenschutzes. Er oder sie ist in seiner / ihrer
Fachkunde weisungsfrei und überwacht u.a. die ordnungsgemäße Verarbeitung
personenbezogener Daten im Unternehmen und schult die Mitarbeiter im
Datenschutz.
Das Landgericht Ulm hat bereits im Oktober 1990 festgestellt, dass
es sich beim betrieblichen Datenschutzbeauftragten um einen Beruf mit
hohen Anforderungen handelt und in seiner Begründung ausgeführt, dass
neben der technischen Fachkenntnis eine sichere Rechtsanwendung,
Organisationsvermögen und pädagogische Fähigkeiten vorhanden sein sollten,
um als Datenschutzbeauftragter tätig zu werden: Aktenzeichen 5T 153/90-01
LG Ulm.
Zusatzqualifikation für Studierende
Die Hochschule Ulm bietet ihren interessierten Studierenden die
Möglichkeit der Zusatzqualifikation zum fachlich geprüften
Datenschutzbeauftragten nach dem Ulmer Modell im Rahmen der Kooperation
der Koordinierungsstelle für wissenschaftliche Weiterbildung der
Hochschule Ulm (KWW) und der Technischen Akademie Ulm e.V. (TAU).
Der Grundkurs dauert 10 Tage, aufgeteilt auf 2 Kurswochen. Die Kurse
finden zusammen mit Teilnehmern aus Wirtschaft und Behörden statt, die
Anzahl an Plätzen ist daher begrenzt.
Detaillierte Angaben zu Kursinhalten und Terminen finden Sie hier
Zulassungsvoraussetzungen und Kontakt
Die Teilnahme ist für immatrikulierte Studierende der Hochschule Ulm
kostenlos. Die Plätze sind begrenzt. Zur Zulassung zu dieser Ausbildung ist eine schriftliche Bewerbung erforderlich.