Praxissemester
 Ausbildungsrichtlinien für das Praktische
Studiensemester |
  Das Praktische Studiensemester dient der Einführung in die Tätigkeit
als Multimedia-Gestalter/in oder -Entwickler/in. Durch die Mitarbeit bei
der Lösung gestalterischer und technischer Probleme in einem einschlägigen
Unternehmen der digitalen Mediengestaltung bzw. -produktion soll der/die
Studierende unter Anleitung erfahrener Fachpersonen das im Studium
erworbene Wissen durch Anwendung auf konkrete Aufgaben vertiefen sowie
einen Einblick in die Arbeitswelt der digitalen Medien erhalten. |
  Der/die Studierende beginnt rechtzeitig im 4.
Semester mit der Suche nach einem Ausbildungsbetrieb. Er/Sie ist dafür
verantwortlich, dass ein Betrieb gefunden und ein Ausbildungsvertrag
abgeschlossen wird. Der Fachbereich unterstützt die Suche mit einer
Firmenliste, die im Fachbereichssekretariat oder im Intranet erhältlich
ist. |
  Rechtzeitig vor Semesterbeginn (im SS zum 01.03. bzw. im WS zum
01.09.) ist eine Kopie des Praxissemestervertrags bei Prof. Kruse
abzugeben (Postfach in Böfingen oder in der Prittwitzstraße)! |
  Innerhalb des Zeitraums, der durch das Praktische Studiensemester
vorgegeben ist, müssen 100 Präsenztage im Ausbildungsbetrieb erbracht
werden. Hierzu kommen Arbeitsplätze in folgenden Bereichen der digitalen
Mediengestaltung bzw. -entwicklung in Frage: |
  Während der Ausbildung soll der/die Studierende seine/ihre
Fähigkeiten an selbständig zu bearbeitenden Aufgaben unter qualifizierter
Betreuung einer Fachperson erproben. Daneben soll ihm/ihr auch die
Möglichkeit gegeben werden, einen Einblick in fachlich verwandte sowie der
Praktikumstätigkeit innerhalb des jeweiligen Produktionsprozesses vor- und
nachgelagerte Arbeitsbereiche zu erhalten. Einseitige oder geistig weniger
anspruchsvolle Tätigkeiten, wie sie häufig von Werkstudenten ausgeführt
werden, können auf keinen Fall als Ausbildungsinhalte für das Praktische
Studiensemester anerkannt werden. |
  Der/die Studierende wird während des Praktischen Studiensemesters
von einem Dozenten/einer Dozentin betreut. Die Studierenden haben nach
Ablauf eines Monats im Praktischen Studiensemester einen Kurzbericht (2-3
DIN A 4 Seiten) über Email an Prof. Silko Kruse oder direkt an die
Betreuerin/den Betreuer zu senden. Der Bericht muss eine Kontakt-Adresse
(z.B. Email, Telefon etc.) beim Arbeitgeber enthalten, sowie den Namen des
örtlichen Betreuers. |
  Zum Ende der Ausbildung stellt der Betrieb eine
Praktikumsbescheinigung aus. Mit dieser Bescheinigung werden
Ausbildungszeitraum und Fehlzeiten sowie durchlaufene Abteilungen oder
Ausbildungsinhalte bestätigt. Sie stellt somit kein
Arbeitszeugnis dar! Zweckmäßig wird dafür das vorbereitete Formular
verwendet. Die Bescheinigung ist (zweckmäßigerweise zusammen mit dem
Arbeitsbericht) bei Prof. Kruse abzugeben. dem Fachbereichssekretariat
melden. Spätester Termin für die Anmeldung: 30. Januar für eine Arbeit im
Sommersemester und 30. Juni für eine Arbeit im Wintersemester. |
  Die Inhalte des Praxissemesters müssen in einem Arbeitsbericht
dokumentiert werden. Dieser Bericht kann sich je nach Tätigkeit auf die
Beschreibung der Lösung eines Einzelproblems beschränken oder auch mehrere
Probleme behandeln. Er sollte mind. 20 Seiten umfassen und neben dem
Textteil Diagramme, Grafiken und Bilder zur Darstellung der geschilderten
Sachverhalte nutzen. Strukturierung, Layout, Rechtschreibung und äußere
Form des Berichts müssen den Anforderungen an Studierende im 6. Semester
Digital Media genügen. Am Ende der Ausbildung muss der/die Studierende den
Bericht der Praxisstelle zur Kenntnisnahme und Gegenzeichnung
vorlegen. |
  Der unterzeichnete Arbeitsbericht und die Praktikumsbescheinigung
müssen spätestens eine Woche vor Vorlesungsbeginn des sechsten Semesters
Herrn Prof. Kruse oder dem/der betreuenden Professor/Professorin in das
Postfach in Böfingen oder in der Prittwitzstraße abgegeben werden. Bei
Fragen melden Sie sich bitte per Email bei Prof. Kruse. |
  Am Montag der 1. Woche des neuen Semesters berichtet jede(r)
Studierende dem/der Betreuungsdozenten/in in einem Vortrag (Dauer 15 min)
über seine/ihre Tätigkeit im Praktischen Studiensemester und stellt dabei
ausgewählte Arbeitsergebnisse vor. Zeitpunkt und Ort werden am „Schwarzen
Brett“ sowie auf der Homepage des Fachbereichs bekannt gegeben. |
  Über die Anerkennung des Praktischen Studiensemesters entscheidet
der/die Betreuungsdozent/in. Die Anerkennung ist Voraussetzung für die
Zulassung zum 6. Semester. |
  Der Prüfungsausschuss hat aus gegebenem Anlass in seiner Sitzung vom
19.3.2004 folgende Regelung beschlossen: Wer die nachfolgenden Unterlagen
und Leistungen, d. h. |
  nicht fristgerecht erbracht bzw. bei Prof. Kruse abgegeben hat, muss
das Praxissemester wiederholen. |
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