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Praxissemester

Ausbildungsrichtlinien für das Praktische Studiensemester

Ausbildungsziel

Das Praktische Studiensemester dient der Einführung in die Tätigkeit als Multimedia-Gestalter/in oder -Entwickler/in. Durch die Mitarbeit bei der Lösung gestalterischer und technischer Probleme in einem einschlägigen Unternehmen der digitalen Mediengestaltung bzw. -produktion soll der/die Studierende unter Anleitung erfahrener Fachpersonen das im Studium erworbene Wissen durch Anwendung auf konkrete Aufgaben vertiefen sowie einen Einblick in die Arbeitswelt der digitalen Medien erhalten.

Ausbildungsstelle

Der/die Studierende beginnt rechtzeitig im 4. Semester mit der Suche nach einem Ausbildungsbetrieb. Er/Sie ist dafür verantwortlich, dass ein Betrieb gefunden und ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen wird. Der Fachbereich unterstützt die Suche mit einer Firmenliste, die im Fachbereichssekretariat oder im Intranet erhältlich ist.

Kenntnisgabe

Rechtzeitig vor Semesterbeginn (im SS zum 01.03. bzw. im WS zum 01.09.) ist eine Kopie des Praxissemestervertrags bei Prof. Kruse abzugeben (Postfach in Böfingen oder in der Prittwitzstraße)!

Durchführung

Innerhalb des Zeitraums, der durch das Praktische Studiensemester vorgegeben ist, müssen 100 Präsenztage im Ausbildungsbetrieb erbracht werden. Hierzu kommen Arbeitsplätze in folgenden Bereichen der digitalen Mediengestaltung bzw. -entwicklung in Frage:



Graphik- und Designbüros


Werbe- und Internetagenturen


IT-Abteilungen in großen Unternehmen unterschiedlichster Branchen


Digitale Fotostudios


3D-Animationsstudios


Audio-/Video-, Film- und Spiele-Produktionsstudios

Während der Ausbildung soll der/die Studierende seine/ihre Fähigkeiten an selbständig zu bearbeitenden Aufgaben unter qualifizierter Betreuung einer Fachperson erproben. Daneben soll ihm/ihr auch die Möglichkeit gegeben werden, einen Einblick in fachlich verwandte sowie der Praktikumstätigkeit innerhalb des jeweiligen Produktionsprozesses vor- und nachgelagerte Arbeitsbereiche zu erhalten. Einseitige oder geistig weniger anspruchsvolle Tätigkeiten, wie sie häufig von Werkstudenten ausgeführt werden, können auf keinen Fall als Ausbildungsinhalte für das Praktische Studiensemester anerkannt werden.

Betreuung Hochschule Ulm

Der/die Studierende wird während des Praktischen Studiensemesters von einem Dozenten/einer Dozentin betreut. Die Studierenden haben nach Ablauf eines Monats im Praktischen Studiensemester einen Kurzbericht (2-3 DIN A 4 Seiten) über Email an Prof. Silko Kruse oder direkt an die Betreuerin/den Betreuer zu senden. Der Bericht muss eine Kontakt-Adresse (z.B. Email, Telefon etc.) beim Arbeitgeber enthalten, sowie den Namen des örtlichen Betreuers.

Praktikumsbescheinigung

Zum Ende der Ausbildung stellt der Betrieb eine Praktikumsbescheinigung aus. Mit dieser Bescheinigung werden Ausbildungszeitraum und Fehlzeiten sowie durchlaufene Abteilungen oder Ausbildungsinhalte bestätigt. Sie stellt somit kein Arbeitszeugnis dar! Zweckmäßig wird dafür das vorbereitete Formular verwendet. Die Bescheinigung ist (zweckmäßigerweise zusammen mit dem Arbeitsbericht) bei Prof. Kruse abzugeben. dem Fachbereichssekretariat melden. Spätester Termin für die Anmeldung: 30. Januar für eine Arbeit im Sommersemester und 30. Juni für eine Arbeit im Wintersemester.

Arbeitsbericht

Die Inhalte des Praxissemesters müssen in einem Arbeitsbericht dokumentiert werden. Dieser Bericht kann sich je nach Tätigkeit auf die Beschreibung der Lösung eines Einzelproblems beschränken oder auch mehrere Probleme behandeln. Er sollte mind. 20 Seiten umfassen und neben dem Textteil Diagramme, Grafiken und Bilder zur Darstellung der geschilderten Sachverhalte nutzen. Strukturierung, Layout, Rechtschreibung und äußere Form des Berichts müssen den Anforderungen an Studierende im 6. Semester Digital Media genügen. Am Ende der Ausbildung muss der/die Studierende den Bericht der Praxisstelle zur Kenntnisnahme und Gegenzeichnung vorlegen.

Abgabetermin

Der unterzeichnete Arbeitsbericht und die Praktikumsbescheinigung müssen spätestens eine Woche vor Vorlesungsbeginn des sechsten Semesters Herrn Prof. Kruse oder dem/der betreuenden Professor/Professorin in das Postfach in Böfingen oder in der Prittwitzstraße abgegeben werden. Bei Fragen melden Sie sich bitte per Email bei Prof. Kruse.

Vortrag

Am Montag der 1. Woche des neuen Semesters berichtet jede(r) Studierende dem/der Betreuungsdozenten/in in einem Vortrag (Dauer 15 min) über seine/ihre Tätigkeit im Praktischen Studiensemester und stellt dabei ausgewählte Arbeitsergebnisse vor. Zeitpunkt und Ort werden am „Schwarzen Brett“ sowie auf der Homepage des Fachbereichs bekannt gegeben.

Anerkennung

Über die Anerkennung des Praktischen Studiensemesters entscheidet der/die Betreuungsdozent/in. Die Anerkennung ist Voraussetzung für die Zulassung zum 6. Semester.

A C H T U N G

Der Prüfungsausschuss hat aus gegebenem Anlass in seiner Sitzung vom 19.3.2004 folgende Regelung beschlossen: Wer die nachfolgenden Unterlagen und Leistungen, d. h.



die Arbeitsnachweise über 100 Präsenztage an der Praxisstelle,


den vom Arbeitgeber gegengezeichneten Bericht bzw. die von den Arbeitgebern gegengezeichnete Bericht ausreichender Länge,


den Vortrag über die Tätigkeit im Praktischen Studiensemester

nicht fristgerecht erbracht bzw. bei Prof. Kruse abgegeben hat, muss das Praxissemester wiederholen.

Termine



im SS bis zum 31.3.


im WS bis zum 15.10.


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89075 Ulm
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