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V 1.6.1088.9223/


Vorlesung
Gesundheitswesen und Recht





Lernziele
Die Studierenden sollen nach Abschluss des über Grundkenntnisse der allgemeinen Betriebswirtschaftlehre, der speziellen Krankenhausbetriebswirtschaftslehre, und des rechtlichen Umfelds verfügen. Sie sollen das Gesamtraster des Gesundheitswesens kennen und die unterschiedlichen Arten der Krankenversorgung und des dazugehörende Finanzierungssystem aufzeigen können. Sie sollen die die Auswirkungen des Gesundheitswesens auf die Dokumentation und das Projektmanagement kennen.

Inhalt


Allgemeine Betriebswirtschaftlehre: Produktionsfaktoren, Betriebsführung, Markt und Preisfindung, Personalmanagement


Allgemeine juristische Grundlagen (BGB, straf- und zivilrechtliche Rechtbegriffe)


Gesetzliche Grundlagen im Gesundheitswesen (insbesondere KHG, KHEntgG, BPflV, AbgrV, Psych-PV, SGB V, LKHG)


Krankenhausbetriebsarten (Bedarfsplan, Grund-, Zentral-, Maximalversorgung)


Krankenhausträger (öffentliche-, frei gemeinnützige- und private Träger)


Organisation des Krankenhausbetriebes (Struktur, Organigramme und einzelne Dienste)


Wirtschaftliche Betriebsführung (Kennzahlen, Personalbedarf, Lagerführung usw.)


EDVsysteme im Krankenhaus und integriertes Arbeiten


Finanz-, Patientenmanagement, Wirtschaftliche Steuerung im Klinikum (z.B. Wirtschaftsplan, Jahresabschluss, Patientenverträge, Profitcenter und Prognoserechnungen)







Details zur Vorlesung





SWS4
ECTS4
Sprache


Hochschule Ulm
89075 Ulm
infohs-ulm.de





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© Mai 2012