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Bewerbungsverfahren für Studienanfänger

Zulassungsvoraussetzungen



Die Zulassung für ein Studium ist nur möglich, wenn der Bewerber die Fachhochschulreife oder einen mindestens gleichwertigen Abschluss nachweist. In der weit überwiegenden Zahl hatten bisher die Studierenden die allgemeine bzw. fachgebundene Hochschulreife.


Für die Betreuung im Partnerunternehmen stehen


bei der Facharbeiterausbildung ein bei der jeweiligen IHK / Handwerkskammer zugelassener Ausbildungsmeister und


bei der ingenieurgemäßen Durchführung von Praxisprojekten im Hauptstudium ein fachkundiger Ingenieur
zur Verfügung.

Zeitlicher Ablauf



Rechtzeitige Bewerbung – in der Regel mindestens 1 Jahr vor Studienbeginn – in einem Partnerunternehmen.
Die aktuellen Angebote der Partnerfirmen werden – entsprechend der Zusagen der Unternehmen – von der Hochschule zusammengestellt und veröffentlicht. Als weitere Informationsquelle dient die Liste der bisherigen Partnerunternehmen. Siehe hierzu die Webangebote der Fakultät Elektrotechnik und des Maschinenwesens zum Ulmer Modell.
Eine Eigeninitiative für einen zusätzlichen Studienplatz bei bisher nicht teilnehmenden Unternehmen wird ausdrücklich begrüßt und unterstützt. Voraussetzung für zusätzliche Studienplätze ist grundsätzlich eine vorausgehende Vereinbarung des Unternehmens mit der Hochschule.


Abschluss eines Vertrags über die Praxisphasen mit einem Partnerunternehmen.
Im Vertrag werden die Rechte und Pflichten der Vertragspartner: Partner-Unternehmen und zukünftiger Studierender zueinander, aber auch gegenüber der Hochschule Ulm festgehalten. U. a. geht es um die Punkte:


Finanzielle Unterstützung durch das Unternehmen während des Studiums,


Urlaubsregelung für die vorlesungsfreie Zeit,


Regeln im Krankheitsfalle oder bei einem Studienabbruch,


Ggf. Bindefrist nach erfolgreichem Studium.


Zulassung und Einschreibung an der Hochschule: Sobald das Sekretariat „Ulmer Modell“ den Vertrag erhält, werden die formalen Zulassungsvoraussetzungen, bestimmte Vertragsteile und die Mindestanforderungen an die Schulnoten des Bewerbers überprüft. Ist alles erfüllt und sind noch Studienplätze frei, wird der Studienplatz reserviert. Mit der Einschreibung am Ende des Sommersemesters steht dem Studienstart am 1.9. dann nichts mehr im Wege.


Hochschule Ulm
Prittwitzstraße 10
89075 Ulm
studienberatunghs-ulm.de





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Bernd Walter
© September 2007