Einen Antrag auf finanzielle Unterstützung durch die Hochschule
Ulm können
Studierende, die einen Auslandsaufenthalt an einer
Partnerhochschule absolvieren und kein Stipendium bekommen,
Studierende, die ein nicht oder nur sehr gering bezahltes
Auslandspraktikum absolvieren,
Studierende, die ihre Abschlussarbeit im Ausland absolvieren
und dafür keine oder nur eine sehr geringe Bezahlung erhalten
stellen.
Der Antrag sollte so früh wie möglich und spätestens 4 Wochen vor
der Abreise gestellt werden. Die Chancen auf den Erhalt eines Zuschusses
sind bei einer frühen Antragsstellung höher.
Das Fachhochschulprogramm „Praxissemester im Ausland“ bietet die
Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen für den globalen Arbeitsmarkt
zu erwerben. Es werden sowohl Pflichtpraktika als auch freiwillige
Praktika gefördert. Das Programm wird vom Bundesministerium für Bildung
und Forschung (BMBF) finanziert.
Förderdauer:
3-6 Monate
Förderhöhe:
länderspezifisch
Förderländer:
weltweit, außer deutschsprachiges Ausland, besonders
förderungswürdig sind Asien, Lateinamerika und Mittel-,
Osteuropa/GUS