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V 1.6.1088.9223/


Reisekostenzuschüsse

Reisekostenzuschuss der Hochschule Ulm

Einen Antrag auf finanzielle Unterstützung durch die Hochschule Ulm können



Studierende, die einen Auslandsaufenthalt an einer Partnerhochschule absolvieren und kein Stipendium bekommen,


Studierende, die ein nicht oder nur sehr gering bezahltes Auslandspraktikum absolvieren,


Studierende, die ihre Abschlussarbeit im Ausland absolvieren und dafür keine oder nur eine sehr geringe Bezahlung erhalten

stellen.

Der Antrag sollte so früh wie möglich und spätestens 4 Wochen vor der Abreise gestellt werden. Die Chancen auf den Erhalt eines Zuschusses sind bei einer frühen Antragsstellung höher.


Förderdauer:
bis 6 Monate
Förderhöhe:
länderspezifisch
Förderländer:
alle Länder
Bewerbungsschluss:
spätestens 4 Wochen vor der Ausreise
Bewerbung an:
das Akademische Auslandsamt Ulm
Informationen/Bewerbungsunterlagen:

Reisekostenstipendium von InWEnt

Das Fachhochschulprogramm „Praxissemester im Ausland“ bietet die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen für den globalen Arbeitsmarkt zu erwerben. Es werden sowohl Pflichtpraktika als auch freiwillige Praktika gefördert. Das Programm wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert.


Förderdauer:
3-6 Monate
Förderhöhe:
länderspezifisch
Förderländer:
weltweit, außer deutschsprachiges Ausland, besonders förderungswürdig sind Asien, Lateinamerika und Mittel-, Osteuropa/GUS
Voraussetzung:
Bewerbungsschluss:
Vorlaufzeit von 4 Monaten; für das kommende WS bis zum 31.05.; für das kommende SS bis zum 30.11.
Bewerbung an:
direkt an InWEnt
Informationen/Bewerbungsunterlagen:


Hochschule Ulm
89075 Ulm
aaahs-ulm.de





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Petra Depfenhart
© März 2011