
Auslandskrankenversicherung

Ein Studiensemester in Spanien oder ein Praktikum in China soll
unvergesslich bleiben. Doch es warten viele unvorhergesehene Ereignisse in
einem fremden Land, wie zum Beispiel ein Unfall oder Krankheit auf den
Studierenden. Wer im Ausland krank wird muss gegebenenfalls tief in die
Tasche greifen, denn die Behandlung erfolgt oft nur gegen Bargeld. Die
gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen übernehmen häufig nur
einen kleinen Teil oder gar keine Kosten. Deshalb ist bei einem Praktikum
oder Studium im Ausland ein ausreichender Krankenversicherungsschutz
unabdingbar! |
 Gesetzliche Krankenversicherung
 Länder mit
Sozialversicherungsabkommen |
 Wenn Sie in ein Land mit Sozialversicherungsabkommen gehen, sind Sie
über Ihre gesetzliche deutsche Krankenversicherung versichert. Sie müssen
jedoch weiterhin während Ihres Auslandsaufenthaltes an der Hochschule Ulm
immatrikuliert sein. Falls Sie über Ihre Eltern in der
Familienversicherung mitversichert sind, zahlen Sie selbst keine Beiträge.
Sind Sie selbst versichert, so zahlen Sie Ihre Beiträge wie gewohnt
weiter. Der Leistungsumfang wird durch die Rechtsvorschriften Ihres
Gastlandes bestimmt. In den meisten Ländern sind Selbstbeteiligungen
üblich. Lassen Sie sich bei Behandlungen immer eine detaillierte Rechnung,
nach den Vorgaben Ihrer Krankenversicherung, ausstellen. Ihre
Krankenversicherung erstattet Ihnen in Deutschland die Kosten in der Regel
bis zur Höhe der deutschen Vertragssätze. Sollten die angefallenen Kosten
höher sein, übernehmen Sie diesen Restbetrag alleine. |
  Lassen Sie sich zwei Monate vor Reiseantritt in einen EWR-Staat von
Ihrer Krankenversicherung in Deutschland eine Europäische
Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card – EHIC)
ausstellen. Mit dieser Karte können Sie im Ausland direkt zu
Vertragsärzten und –krankenhäusern gehen. Für alle weiteren
Abkommensländer erhalten Sie von Ihrer deutschen Krankenkasse einen
Nachweis für Ihren Krankenversicherungsschutz. Bei einer Behandlung legen
Sie diesen einer ausländischen Krankenkasse vor. Sie bekommen dann einen
entsprechenden Abrechnungsschein, mit dem Sie zu einem Arzt gehen
können. |
 Länder ohne
Sozialversicherungsabkommen |
 Reisen Sie in ein Land ohne Sozialversicherungsabkommen, erhalten
Sie keine Leistungen von Ihrer deutschen Krankenkasse zurückerstattet.
Deshalb sollten Sie sich für diese Zeit privat versichern. Ihre deutsche
Krankenversicherung sollten Sie trotzdem weiterhin behalten. Denn wenn Sie
Ihre gesetzliche Krankenversicherung kündigen, kann es sein, dass Sie nach
Ihrer Rückkehr nicht mehr die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren
können. Somit bezahlen Sie Ihre deutsche Krankenversicherung, die für
Deutschland und EWR-Staaten gültig ist und die Auslandskrankenversicherung
für Länder ohne Sozialversicherungsabkommen. Informieren Sie sich
ausgiebig über den Leistungsumfang, welcher der der gesetzlichen
Krankenversicherung entsprechen sollte. Der Nachweis über einen gültigen
Krankenversicherungsschutz muss häufig bereits beim Visumsantrag oder bei
der Einreise in das Gastland vorgelegt werden. |
 Informationsmaterial der Hochschule Ulm
 Die Hochschule Ulm bietet Ihnen eine Übersichtsliste mit vielen
Versicherungsagenturen und deren Preisen. Wir übernehmen keine Gewähr für
die Vollständigkeit und Korrektheit der Liste. Zudem muss der
Leistungsumfang von den Studierenden selbst ermittelt werden. Sehr wichtig
ist die Überprüfung, ob ein Rücktransport nach Deutschland gewährleistet
wird und ab wann (schon bei leichten oder nur bei schweren
Verletzungen). |
 Länder mit Sozialversicherungsabkommen:
 EWR-Staaten: Belgien, Bulgarien,
Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien,
Irland, Nordirland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen,
Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal,
Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und
der griechische Teil Zyperns. |
 Sonstige Abkommensländer:
Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro, Kroatien, Mazedonien, Schweiz,
Türkei und Tunesien Sie sind bei einer gesetzlichen Krankenkasse
versichert: Sie haben in allen Ländern Krankenversicherungsschutz mit
denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. |
 Unfallversicherung
 Obwohl die Behandlungskosten für Unfallschäden im Ausland generell
schon in der Auslandskrankenversicherung abgedeckt sind, werden zum
Beispiel Invaliditätsschäden nur von einer Unfallversicherung übernommen.
Somit bietet sie einen umfangreicheren Schutz an. |
 Haftpflichtversicherung
 Ein Schaden ist schnell verursacht. Der Studierende ist bei einem
Wohnsitz im Ausland nicht mehr über die Haftpflicht-Versicherung der
Eltern mitversichert. Deshalb wird zu einer Haftpflichtversicherung im
Ausland geraten, die die finanziellen Folgen übernimmt. |
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