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Visum

Ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland studieren möchten, benötigen für die Einreise ein Visum zu Studienzwecken. Ausgenommen von dieser Regelung sind Staatsangehörige der EU- und der EFTA-Staaten und der USA. Das Visum muss vor der Einreise bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragt werden. Dazu muss der Bescheid über die Zulassung zum Studium vorgelegt werden

Reisen Sie keinesfalls mit einem Touristen- oder Besuchervisum ein, da diese nicht in ein Visum zu Studienzwecken umgewandelt werden können!

Für die Erteilung des Visums müssen in der Regel folgende Dokumente vorgelegt werden: ein gültiger Reisepass und Passfotos Zulassungsbescheid Nachweis ausreichender Mittel zur Finanzierung des Studiums

Das Visum gilt nur als Einreiseerlaubnis und ist auf einen Zeitraum von max. drei Monaten befristet. Daher muss in jedem Fall innerhalb einer Woche nach Ankunft in Deutschland eine Aufenthaltsbewilligung beim zuständigen Einwohnermeldeamt (Ausländerbehörde) beantragt werden. Das Akademische Auslandsamt ist bei der Erledigung der Formalitäten behilflich.


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Petra Depfenhart
© Oktober 2008