Visum

Ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland studieren möchten,
benötigen für die Einreise ein Visum zu Studienzwecken. Ausgenommen von
dieser Regelung sind Staatsangehörige der EU- und der EFTA-Staaten und der
USA. Das Visum muss vor der Einreise bei einer deutschen Auslandsvertretung
beantragt werden. Dazu muss der Bescheid über die Zulassung zum Studium
vorgelegt werden |

Reisen Sie keinesfalls mit einem Touristen- oder Besuchervisum ein, da
diese nicht in ein Visum zu Studienzwecken umgewandelt werden können! |

Für die Erteilung des Visums müssen in der Regel folgende Dokumente
vorgelegt werden: ein gültiger Reisepass und Passfotos Zulassungsbescheid
Nachweis ausreichender Mittel zur Finanzierung des Studiums |

Das Visum gilt nur als Einreiseerlaubnis und ist auf einen Zeitraum
von max. drei Monaten befristet. Daher muss in jedem Fall innerhalb einer
Woche nach Ankunft in Deutschland eine Aufenthaltsbewilligung beim
zuständigen Einwohnermeldeamt (Ausländerbehörde) beantragt werden. Das
Akademische Auslandsamt ist bei der Erledigung der Formalitäten
behilflich. |

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