Krankenversicherung

In Deutschland besteht für alle Studierenden grundsätzlich
Krankenversicherungspflicht. Das heißt, Sie müssen für die Immatrikulation
an einer Hochschule die Versicherungsbescheinigung einer Krankenversicherung
(gesetzliche oder private) vorlegen. Ohne diesen Nachweis können Sie nicht
anfangen zu studieren! |

Studierende aus Ländern mit Sozialabkommen mit Deutschland Alle
Studierenden aus EU-Ländern und aus Kroatien, Island, Liechtenstein,
Norwegen, Schweiz, Türkei, Tunesien und den früheren Staaten Jugoslawiens
müssen keine Krankenversicherung in Deutschland abschließen, wenn Sie eine
Krankenversicherung in Ihrem Heimatland besitzen. Besorgen Sie sich einen
Nachweis über Ihre Krankenversicherung und beantragen sie die EHIC (European
Health Insurance Card) bei Ihrer Versicherung. |

Alle anderen Studenten mit privater Krankenversicherung in ihrem
Heimatland, die ihre Versicherung in Deutschland benutzen möchten, müssen
einen Nachweis (in Deutsch oder Englisch) erbringen, dass ihre Krankenkasse
alle Kosten in Deutschland übernimmt. Damit können Sie sich in Deutschland
von der Krankenver sicherungspflicht befreien lassen. |

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