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Krankenversicherung

In Deutschland besteht für alle Studierenden grundsätzlich Krankenversicherungspflicht. Das heißt, Sie müssen für die Immatrikulation an einer Hochschule die Versicherungsbescheinigung einer Krankenversicherung (gesetzliche oder private) vorlegen. Ohne diesen Nachweis können Sie nicht anfangen zu studieren!

Studierende aus Ländern mit Sozialabkommen mit Deutschland Alle Studierenden aus EU-Ländern und aus Kroatien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Türkei, Tunesien und den früheren Staaten Jugoslawiens müssen keine Krankenversicherung in Deutschland abschließen, wenn Sie eine Krankenversicherung in Ihrem Heimatland besitzen. Besorgen Sie sich einen Nachweis über Ihre Krankenversicherung und beantragen sie die EHIC (European Health Insurance Card) bei Ihrer Versicherung.

Alle anderen Studenten mit privater Krankenversicherung in ihrem Heimatland, die ihre Versicherung in Deutschland benutzen möchten, müssen einen Nachweis (in Deutsch oder Englisch) erbringen, dass ihre Krankenkasse alle Kosten in Deutschland übernimmt. Damit können Sie sich in Deutschland von der Krankenver sicherungspflicht befreien lassen.


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Fon: +49 (0731) 50-28457
Fax: +49 (0731) 50-28269
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Petra Depfenhart
© Oktober 2008