Hochschule Ulm
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Studenten aus dem Ausland sind berechtigt, während des Studiums eine Erwerbstätigkeit bis zu 90 Tagen oder 180 halben Tagen im Jahr auszuüben. Gleiches gilt für die Ausübung studentischer Nebentätigkeiten an der Hochschule. Eine Nebenbestimmung dieser Art, wird in die Aufenthaltserlaubnis aufgenommen. Einer speziellen Erlaubnis der Ausländerbehörde bedarf es jedoch bei einem Praktikum. Sollte dieses Praktikum vorgeschriebener Bestandteil des Studiums sein oder nachweislich erforderlich, kann es unter erleichterten Bedingungen erlaubt werden. Ein anderes Praktikum darf die Ausländerbehörde nur mit Zustimmung der Arbeitsverwaltung gestatten. Für Staatsangehörige eines EU-Landes gibt es weitere Befreiungen bzw. Erleichterungen

Über kurzfristige Beschäftigungsangebote informiert Sie das:

  Arbeitsamt Ulm 
  Wichertstaße 5 
  89073 Ulm 
  Tel.: 07 31 / 160  535


Hochschule Ulm
89075 Ulm
Fon: +49 (0731) 50-28457
Fax: +49 (0731) 50-28269
aaahs-ulm.de





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Petra Depfenhart
© November 2008