Einen Finanzierungsnachweis, entweder in Form einer
Stipendienbescheinigung oder in Form einer notariell beglaubigten
Erklärung Ihrer Eltern
Ein evt. im Heimatland beantragtes Visum. Dieses muss eine Woche
vor dem Ablaufen bei der Ausländerbehörde verlängert werden.
Sollten Sie in Deutschland umziehen, müssen Sie sich beim
Einwohnermeldeamt Ihres alten Wohnsitzes abmelden und am neuen Wohnort
wieder anmelden. Wenn Sie wieder in Ihr Heimatland zurückkehren, ist eine
Abmeldung notwendig.