Voraussetzungen zur Ausbildung

Eine bestandene Ingenieursausbildung an Universitäten, Hochschulen
und Dualen Hochschulen in einem technischen Fach ist die allgemeine
Voraussetzung. Zukünftig wird mindestens ein Bachelor-Abschluss notwendig
sein. |

Zur Zeit muss für Studienabschlüsse, die nicht in der Bundesrepublik
Deutschland abgelegt wurden, eine Gleichwertigkeitsbescheinigung vorgelegt
werden. Hier ist aber europaweit vieles im Fluss und wird sich in den
kommenden Jahren vereinfachen. |

Für Studierende gibt es einige Sonderregelungen, die auch für die HS
Ulm gelten. Teil 1 kann erlassen werden, wenn die Kenntnisse der
„Schweißtechnischen Grundlagen für Ingenieure“ entsprechend der Richtlinie
DVS-IIW-1170 aus Lehrveranstaltungen nachgewiesen werden können. |

Studierende können die Ausbildung auch vor dem vollständigen
Studienabschluss durchführen. In der Regel kann die Ausbildung nach
erfolgreichem Abschluss der Vorlesungen, aber noch vor der
Diplom-/Bachelor-Arbeit erfolgen. Die Abschlußprüfung der
Schweißfachingenieursausbildung wird dann nach Beendigung des Studium
abgelegt. Somit kann der Studierende seine zusätzlich erworbenen
Kenntnisse in der Diplom-/Bachelor-Arbeit schon anwenden und weiter
vertiefen. |

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