Hochschule Ulm
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Voraussetzungen zur Ausbildung

Eine bestandene Ingenieursausbildung an Universitäten, Hochschulen und Dualen Hochschulen in einem technischen Fach ist die allgemeine Voraussetzung. Zukünftig wird mindestens ein Bachelor-Abschluss notwendig sein.

Zur Zeit muss für Studienabschlüsse, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland abgelegt wurden, eine Gleichwertigkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Hier ist aber europaweit vieles im Fluss und wird sich in den kommenden Jahren vereinfachen.

Für Studierende gibt es einige Sonderregelungen, die auch für die HS Ulm gelten. Teil 1 kann erlassen werden, wenn die Kenntnisse der „Schweißtechnischen Grundlagen für Ingenieure“ entsprechend der Richtlinie DVS-IIW-1170 aus Lehrveranstaltungen nachgewiesen werden können.

Studierende können die Ausbildung auch vor dem vollständigen Studienabschluss durchführen. In der Regel kann die Ausbildung nach erfolgreichem Abschluss der Vorlesungen, aber noch vor der Diplom-/Bachelor-Arbeit erfolgen. Die Abschlußprüfung der Schweißfachingenieursausbildung wird dann nach Beendigung des Studium abgelegt. Somit kann der Studierende seine zusätzlich erworbenen Kenntnisse in der Diplom-/Bachelor-Arbeit schon anwenden und weiter vertiefen.


Hochschule Ulm
Abteilung Fertigungstechnik Fachgebiet FGT
Prittwitzstraße 10
89075 Ulm
ifwhs-ulm.de





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Petra Depfenhart
© Januar 2010