Hochschule Ulm
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Zusatzqualifikation Datenschutzbeauftragte/r

Datenschutzbeauftragte nach dem Ulmer Modell

In der Bundesrepublik Deutschland müssen seit dem 26.08.2006 Unternehmen ab 10 (bisher 5) Mitarbeitern, die mit dem Umgang mit personenbezogenen Daten beschäftigt sind, einen betrieblichen Datenschutzbeaufragten bestellen. Gleiches gilt für alle öffentliche Stellen ab 20 Mitarbeitern.

Den Datenschutzbeauftragten kommt eine hohe Verantwortung zu. Um dieser Verantwortung in ausreichender Weise gerecht werden zu können, ist laut §4f Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) neben der erforderlichen technischen Fachkunde eine besondere Zuverlässigkeit erforderlich. Dabei ist es unerheblich, ob die Stelle des Datenschutzbeauftragten intern oder extern besetzt wird.

Das Maß der erforderlichen Fachkunde bestimmt sich insbesondere nach dem Umfang der Datenverarbeitung des Unternehmens und dem Schutzbedarf der verarbeiteten personenbezogenen Daten. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte ist der Unternehmensleitung direkt unterstellt und berät diese in Fragen des Datenschutzes. Er oder sie ist in seiner / ihrer Fachkunde weisungsfrei und überwacht u.a. die ordnungsgemäße Verarbeitung personenbezogener Daten im Unternehmen und schult die Mitarbeiter im Datenschutz.

Das Landgericht Ulm hat bereits im Oktober 1990 festgestellt, dass es sich beim betrieblichen Datenschutzbeauftragten um einen Beruf mit hohen Anforderungen handelt und in seiner Begründung ausgeführt, dass neben der technischen Fachkenntnis eine sichere Rechtsanwendung, Organisationsvermögen und pädagogische Fähigkeiten vorhanden sein sollten, um als Datenschutzbeauftragter tätig zu werden: Aktenzeichen 5T 153/90-01 LG Ulm.

Zusatzqualifikation für Studierende

Die Hochschule Ulm bietet ihren interessierten Studierenden die Möglichkeit der Zusatzqualifikation zum fachlich geprüften Datenschutzbeauftragten nach dem Ulmer Modell im Rahmen der Kooperation der Koordinierungsstelle für wissenschaftliche Weiterbildung der Hochschule Ulm (KWW) und der Technischen Akademie Ulm e.V. (TAU).

Der Grundkurs dauert 10 Tage, aufgeteilt auf 2 Kurswochen. Die Kurse finden zusammen mit Teilnehmern aus Wirtschaft und Behörden statt, die Anzahl an Plätzen ist daher begrenzt.

Detaillierte Angaben zu Kursinhalten und Terminen finden Sie hier

Zulassungsvoraussetzungen und Kontakt

Die Teilnahme ist für immatrikulierte Studierende der Hochschule Ulm kostenlos. Die Plätze sind begrenzt. Zur Zulassung zu dieser Ausbildung ist eine schriftliche Bewerbung erforderlich.

Das Antragsformular finden Sie hier

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