
Häufig gestellte Fragen und deren Antworten

Allgemeine Fragen zum Studiengang Digital
Media:
1. Was ist ein Bachelor-Studiengang?
Bachelor und Master sind die beiden Abschlussgrade, die im
anglo-amerikanischen Raum üblich sind und in Deutschland nach und nach
eingeführt werden. Im Fall des Studiengangs Digital Media entspricht der
Bachelor-Abschluss in etwa dem FH-Diplom. |
2. Wie lange dauert ein Bachelor-Studiengang?
Das ist nicht einheitlich geregelt. Die Dauer variiert zwischen 6
und 8 Semestern. Der Studiengang Digital Media an der Hochschule Ulm
dauert 7 Semester, einschließlich einem praktischen
Studiensemester. |
3. Was sind die genauen Studieninhalte im Studiengang Digital
Media? Gibt es einen Plan über die Fächerverteilung?
Genaue Informationen hierzu finden Sie links im Menüpunkt Studieninhalte. |
4. Wie viele Studienplätze gibt es im Studiengang Digital Media
pro Jahrgang?
Es gibt 26 Studienplätze pro Jahrgang. |
5. Gibt es auch Fächer in englischer Sprache?
Grundsätzlich ja. Wir bemühen uns darum, solche Fächer dann von
Muttersprachlern/-innen (native speakers) abhalten zu lassen. |
 Fragen zu den Zugangsvoraussetzungen für den
Studiengang Digital Media:
1. Welchen Abschluss brauche ich, um ein Studium im Studiengang
Digital Media beginnen zu können?
Benötigt wird entweder: a) ein Zeugnis der allgemeinen
Hochschulreife, oder b) ein Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife
bzw. der Fachhochschulreife, oder c) eine aufgrund einer durch
Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als
gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung. |
2. Welchen Numerus Clausus benötige ich für eine Zulassung im
Studiengang Digital Media?
Diese Frage kann nicht generell beantwortet werden, denn einen
Numerus Clausus gibt es in der Form nicht. Erstens hängt die Zulassung
vom Abschneiden im Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) ab: dort werden
die Ergebnisse eines Klausurteils mit den Noten der Fächer Deutsch und
Mathematik der Hochschulzugangsberechtigung zu einer Note
zusammengefasst. Diese Note ist entscheidend für die Zulassung. Zweitens
hängt die Zulassung von der Anzahl und der Notenschnitte der
Bewerber/-innen, sowie auch der Anzahl von Wartesemester des jeweiligen
Jahrgangs ab. Nähere Informationen dazu finden Sie links im Menüpunkt
»Eignungsverfahren«. Als Anhaltspunkt: mit einer
Eignungsfeststellungsnote von 2,5 oder besser haben sie in der Regel
gute Chancen. |
3. Wie wird die Durchschnittsnote berechnet, die darüber
entscheidet, ob ich einen Studienplatz bekomme?
Die »Zulassungsnote« ist eine Wertzahl, die sich zu einem Drittel
aus der Durchschnittsnote in Deutsch und Mathematik der
Hochschulzugangsberechtigung und zu zwei Drittel aus der in der
Eignungsprüfung erzielten Note errechnet.. Die Zulassungsnote der
tatsächlich zugelassenen Bewerber/-innen ist von Jahr zu Jahr
unterschiedlich, denn sie hängt a) von der Anzahl und der individuellen
Noten der Bewerber/-innen, b) der Anzahl anzurechnender Wartesemester,
c) der Quote bestandener Eignungsprüfungen und d) der Einschreibung in
zugewiesenen Studienplätze ab. Nähere Angaben hierzu finden Sie in der
EFV–Satzung, §6 ( http://www.hs-ulm.de/Fakultaet/Elektrotechnik/Studiengaenge/DM/Bewerbung/Eignungsverfahren/). |
4. Welche Vorteile habe ich mit einer abgeschlossenen,
fachspezifischen Berufsausbildung bzw. mit einer einer fachspezifischen
Berufstätigkeit?
Grundsätzlich gilt, dass eine fachspezifische Ausbildung bzw. eine
fachspezifische Berufstätigkeit eine praktische Vorerfahrung darstellt,
die dem Studium und dem Studienerfolg dienlich ist bzw. sein kann. Eine
fachspezifische Ausbildung bzw. Berufstätigkeit kann die Gesamtnote des
Eignungsfeststellungsverfahrens verbessern, siehe hierzu die
EFV–Satzung, §7. |
 Fragen zum Eignungsfeststellungsverfahren (EFV):
1. Was ist das Eignungsfeststellungsverfahren (EFV)?
Im Eignungsfeststellungsverfahren wird Ihre grundsätzliche Eignung
für den Studiengang Digital Media festgestellt. Im Rahmen des EFV müssen
Sie eine Aufgabenmappe bearbeiten (Hausaufgabe) und eine Klausurprüfung
an der Hochschule Ulm absolvieren. Bitte beachten Sie, dass Sie sich zum
EFV mit den offiziellen Antragsformularen der Hochschule Ulm anmelden
müssen. Das Bestehen des EFV ist Voraussetzung dafür, dass Sie einen
Zulassungsantrag im Studiengang Digital Media stellen können. Mehr
Informationen hierzu finden Sie links im Menüpunkt »Bewerbung«. |
2. Wie kann ich mich auf die Prüfung (EFV) vorbereiten?
Hilfreich ist die kontinuierliche Arbeit an Ihren künstlerischen /
zeichnerischen Ausdrucks-Fähigkeiten. Darüber hinaus sind
Grundkenntnisse in der Programmierung vorteilhaft. |
3. Bin ich mit der Anforderung der EFV–Unterlagen (Aufgabenmappe)
automatisch zum EFV angemeldet?
Nein. Sie müssen den offiziellen Antrag zur Teilnahme am EFV
stellen. Der Antrag muss spätestens am 01.05. des betreffenden Jahres im
Sekretariat der Fakultät Elektrotechnik / Informationstechnik
eingehen. |
4. Welche Aufgaben werden bei der Klausurprüfung
gestellt?
Allgemein werden studiengangsspezifische Fähigkeiten, Fertigkeiten
bzw. Ihre Motivation geprüft. Im EFV können sich Aufgaben befinden, die
Aufschluss geben über logisch–analytisches Denken,
zeichnerische/bildliche Ausdrucksfähigkeit, räumliches
Vorstellungsvermögen und die Fähigkeit zur Entwicklung von kreativen
Lösungsstrategien. |
5. Darf man bei den Hausaufgaben den Computer benutzen?
Prinzipiell ja. Allerdings erhalten Aufgaben, die mithilfe von
Computerprogrammen (z.B. Grafikerstellung, Illustration,
Bildbearbeitung) realisiert werden, keinen Bonus bei der Bewertung
gegenüber manuellen Lösungen. Bewertet werden nicht Ihre Software-
Kenntnisse, sondern Ihre individuelle Ausdrucksfähigkeit und Ihre
kreative Herangehensweise an Problemstellungen. |
6. Kann ich im Sekretariat der Fakultät nachfragen, wenn ich bei
den Aufgaben der Hausaufgabe etwas nicht verstehe?
Nein. Sie müssen die Aufgaben selbständig und ohne fremde Hilfe
bearbeiten. Dies bestätigen Sie mit einer entsprechenden Erklärung und
Ihrer Unterschrift in der Aufgabenmappe. Die Aufgaben sind genau
formuliert. Lesen Sie bitte alles aufmerksam durch, dann erübrigen sich
viele Fragen. |
7. Muss ich mein Zeugnis schon zur Klausurprüfung
einreichen?
Nein. Falls Sie das Eignungsfeststellungsverfahren erfolgreich
bestanden haben, müssen Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen für
das Studium bis spätestens 15.07. des betreffenden Jahres
einreichen. |
8. Wann erfahre ich, ob ich die Prüfung (EFV) bestanden
habe?
Die Ergebnisse werden Ende Juni des betreffenden Jahres bekannt
gegeben. |
9. Bin ich mit bestandener Prüfung (EFV) automatisch zum
Zulassungsverfahren angemeldet?
Nein. Falls Sie die Prüfung (EFV) erfolgreich bestanden haben,
müssen Sie sich online für einen Studienplatz an der Hochschule Ulm
bewerben. Bitte beachten Sie, dass Sie im Zuge dieses
Bewerbungsverfahrens eine neue Bewerber/-innen- Nummer erhalten. |
10. Wer erklärt mir, warum ich die Prüfung (EFV) nicht bestanden
habe?
Eine Einzelberatung und Kommentierung Ihrer Klausurergebnisse kann
aus zeitlichen, organisatorischen und personellen Gründen leider nicht
geleistet werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis und sehen Sie von
Einzel-Anfragen im Fakultäts–Sekretarat ab. |
11. Kann ich die Prüfung (EFV) wiederholen, falls ich sie nicht
bestanden habe?
Ja. Sie können die Prüfung (EFV) einmal wiederholen. |
12. Ich kann zum genannten Termin (Klausurprüfung) nicht an der
Prüfung teilnehmen. Wird ein Nachholtermin angeboten?
Nein. Die Prüfung findet nur einmal im Jahr statt. Ein
Nachholtermin wird nicht angeboten. |
 Fragen zur Bewerbung um einen Studienplatz im
Studiengang Digital Media (nach erfolgreichem Bestehen des EFV):
1. Wie ist das Zulassungsverfahren geregelt?
Das eigentliche Zulassungsverfahren regelt die sogenannte
Hochschulvergabeverordnung (HVVO) landesweit und ganz allgemein für alle
Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen. |
2. Wie erfahre ich, auf welchem Platz ich stehe?
Die Platznummer sagt nicht viel aus, ob Sie einen Studienplatz
erhalten oder nicht. Dies hängt ganz wesentlich von der
Einschreibungsrate der mit dem Zulassungsbescheid angeschriebenen
Bewerber/-innen ab. |
3. Gibt es nach dem Nachrückverfahren ein »Losverfahren«?
4. Ich habe einen Studienplatz erhalten – kann ich meinen
Studienplatz für das nächste Jahr reservieren und erst dann mein Studium
beginnen?
Nein, das ist nicht möglich. Sie müssen sich dann neu bewerben mit
allen damit verbundenen »Risiken«. |
5. Ist es möglich, sich als ausländische Studentin / als
ausländischer Student für den Studiengang Digital Media zu
bewerben?
Bewerbungen aus dem Ausland sind prinzipiell möglich.
Informationen für ausländische Studierende an Fachhochschulen in
Baden-Württemberg laufen zentral über die Fachhochschule Konstanz, siehe
www.ask.fh-konstanz.de. Beachten Sie bitte, dass Sie am
Eignungsfeststellungsverfahren teilnehmen müssen. Dieser Test wird
ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt. |
6. Kann ich in ein höheres Semester einsteigen?
Das kann nur im Einzelfall geprüft werden. Grundvoraussetzung ist
auf jeden Fall eine bestandene Eignungsprüfung für einen gestalterischen
Studiengang in Baden-Württemberg. |
 Fragen während des Studiums im Studiengang Digital
Media:
1. Ist die Teilnahme an der »Vorbereitenden Lehrveranstaltung«
verpflichtend?
Hierbei handelt es sich um eine – wie der Name schon sagt – auf
das Praxissemester vorbereitende Veranstaltung, die in der dritten
Prüfungswoche stattfindet. Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist
Pflicht, sonst wird Ihr Praxissemester nicht anerkannt! |
2. Ist mit der »Nachbereitenden Lehrveranstaltung« eine Teilnahme
an einer Lehrveranstaltung verbunden?
Dieser Eintrag in der SPO steht für die Erstellung des
Praxissemester-Berichts, die Vorbereitung Ihrer Präsentation und die
mündliche Präsentation nach dem Praxissemester. Die Präsentation findet
am ersten Montag vor Beginn der Vorlesungen im Sommersemester statt.
Eine weitere Lehrveranstaltung ist nicht damit verbunden. |
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