
Eignungsfeststellungsverfahren (EFV)

Auf dieser Seite finden Sie: |
  Vorbemerkung
 Lesen Sie bitte alle Informationen auf dieser Webseite aufmerksam
durch. |
 Bitte beachten Sie, dass das Eignungsfeststellungsverfahren für
den Studiengang Digital Media nur einmal im Jahr stattfindet. |
 Die Termine für das Eignungsfeststellungsverfahren werden jeweils
Ende Januar des entsprechenden Jahres auf dieser Seite bekannt gegeben
bzw. aktualisiert. |
 Wenn Sie sich mit dem Ablauf des EFV auf dieser Webseite vertraut
gemacht haben, finden Sie eine kurze Checkliste mit den wichtigsten
Informationen zur Vorbereitung auf das EFV unter
diesem Link. |
 Noch ein Tipp: Neben den grundsätzlichen Informationen zum
Eignungsfeststellungsverfahren auf dieser Webseite finden Sie in unserem
FAQ
(Frequently Asked Questions) eine Übersicht über häufig
gestellte Fragen (und deren Antworten) zum
Eignungsfeststellungsverfahren und zum Studium Digital Media. |
 Allgemeine Anmerkungen zum EFV
 Sie können für ein Studium im Studiengang Digital Media an der
Hochschule Ulm nur zugelassen werden, wenn Sie die notwendigen
Voraussetzungen für ein Studium erfüllen und mit Erfolg am
Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) teilgenommen haben. |
 Beim EFV gehen folgende Komponenten in die Bewertung ein: |
 
| 1. | die Deutsch- und Mathematiknote aus ihrer
Hochschulzugangsberechtigung (HZB), |
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| 2. | das Ergebnis der Aufgabensammlung, die Sie zu Hause bearbeiten
müssen, |
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| 3. | das Ergebnis Ihrer Klausurprüfung an der Hochschule
Ulm, |
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| 4. | eine eventuelle facheinschlägige Berufsausbildung und
Berufstätigkeit und |
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| 5. | eventuelle weitere Qualifikationen. |
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 Aus diesen Komponenten wird die Note im EFV berechnet. Die
ermittelte Note dient als Grundlage für das gesetzlich vorgeschriebene
Studienplatzvergabeverfahren. |
 Nur wenn Sie das EFV bestehen, können Sie sich für einen
Studienplatz im Studiengang Digital Media bewerben. |
 Grundlage der vorliegenden Information ist die „Satzung der
Hochschule Ulm Technik, Informatik & Medien für das
Eignungsfeststellungsverfahren und Auswahlverfahren im Studiengang
Digital Media“ vom Januar 2004. Sie kann als PDF-Dokument
heruntergeladen werden. |
 Anmeldung zur Teilnahme am EFV
 Bitte beachten Sie: Sie müssen die Teilnahme am
Eignungsfeststellungsverfahren und die Teilnahme zum eigentlichen
Zulassungsverfahren beantragen! |
 Die Antragsunterlagen und die Aufgabensammlung des
Eignungsfeststellungsverfahrens werden ab Mittwoch, 28. März 2012 ausgegeben. |
 Die Unterlagen können Sie persönlich im InfoCenter der Hochschule
Ulm und im Sekretariat der Fakultät Elektrotechnik und
Informationstechnik abholen oder schriftlich anfordern. Die Adresse
finden Sie unten im Punkt »Adressen«. |
 Schriftliche Anforderungen der Unterlagen können nur bearbeitet
werden, wenn ein ausreichend frankierter DIN-C4 Briefumschlag für die
Rücksendung der Unterlagen beigefügt ist. |
 Die Unterlagen enthalten: |
 
| 1. | das Antragsformular zur Teilnahme am EFV |
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| 2. | |
 Das Antragsformular zur Teilnahme am EFV müssen Sie vollständig
ausgefüllt bis spätestens Dienstag, 1. Mai
2012 (der Poststempel zählt!) an das Sekretariat der Fakultät
Elektrotechnik und Informationstechnik zurücksenden. Die Adresse finden
Sie unten im Punkt »Adressen«. |
 Wenn Sie das Antragsformular nicht bis zu diesem Termin
zurücksenden, können Sie nicht an der Klausurprüfung bzw. am EFV
teilnehmen! |
 Ein nachträgliches Abgeben des Antragsformulars, z.B. bei der
Klausurprüfung, ist nicht möglich und nicht zulässig. |
 Aufgabensammlung
 Die Aufgabensammlung (siehe Punkt »Anmeldung zur Teilnahme am EFV,
2.«) bearbeiten Sie zuhause. Sie müssen diese Aufgabensammlung dann zur
Klausurprüfung mitbringen und am Ende der Bearbeitungszeit zusammen mit
der Klausur abgeben. |
 Bescheid über Bestehen oder Nicht-Bestehen des schriftlichen
Tests des EFV
 Die Bescheide über das Ergebnis des schriftlichen Tests des
Eignungsfeststellungsverfahrens werden ab 12. Juni 2012 per Post
zugestellt. |
Falls Sie den schriftlichen Test nicht bestanden haben:
Ein nichtbestandenes Eignungsfeststellungsverfahren kann
höchstens ein Mal wiederholt werden. |
Falls Sie den schriftlichen Test bestanden haben:
Mit einem bestandenen Eignungsfeststellungsverfahren können Sie
sich für einen Studienplatz bewerben. Bitte
beachten Sie, dass Sie mit einem bestanden EFV nicht automatisch für
einen Studienplatz im Studiengang angemeldet sind. Sie
müssen sich für den Studienplatz extra bewerben (siehe Punkt
»Bewerbung für einen Studienplatz«). |
Falls Sie bereits in den vergangenen Jahren am EFV teilgenommen
haben und den schriftlichen Test bestanden haben:
Bewerber/innen, die bereits in den Jahren 1999 bis 2002 an einer
Eignungsprüfung für den Studiengang Digital Media erfolgreich
teilgenommen haben, nehmen am Eignungsfeststellungsverfahren im Jahr
2012 nicht teil. Für sie wird das damalige Ergebnis in eine EFV-Note
umgerechnet. Diese Bewerber/innen müssen lediglich einen
Zulassungsantrag stellen. In gleicher Weise nehmen Bewerber/innen, die
bereits in den Jahren 2003, 2004, 2005, 2006, 2007, 2008, 2009, 2010
und 2011 am Eignungsfeststellungsverfahren erfolgreich teilgenommen
haben, im Jahr 2012 nicht mehr teil und stellen Ihren Zulassungsantrag
mit dem EFV-Ergebnis des Jahres 2003, 2004, 2005, 2006, 2007, 2008,
2009, 2010 oder 2011. |
 Berechnung des EFV-Endergebnisses
 Nach Auswertung der Aufgabensammlung und der Klausur wird die
EFV-Gesamtnote gemäß der oben erwähnten Satzung ermittelt. Hierfür
müssen alle Bewerbungsunterlagen (incl. Zeugnisse) vorliegen! Die
Gesamtnote entscheidet über Bestehen bzw. Nicht-Bestehen des EFV. |
 Bewerbung für einen Studienplatz
 Falls Sie den schriftlichen Test des
Eignungsfeststellungsverfahrens bestanden haben und im Studiengang
Digital Media studieren möchten, müssen Sie sich separat für einen
Studienplatz bewerben (siehe Punkt »Bescheid über Bestehen oder
Nicht-Bestehen des EFV«)! |
 Den vollständig ausgefüllten Zulassungsantrag (einschließlich
aller noch fehlender Unterlagen) müssen Sie bis spätestens 15. Juli 2012 an das Sekretariat der
Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik senden (Poststempel).
Weiterführende Infos zum Zulassungsantrag finden Sie unter
diesem Link. |
 Studienplatzvergabe
 Die Vergabe der Studienplätze erfolgt auf der Grundlage der im
Eignungsfeststellungsverfahren ermittelten Note. |
 Sind mehr Bewerber/innen geeignet, als Studienplätze zur Verfügung
stehen, so findet ein Auswahlverfahren statt. Eine Auswahlquote von 90%
erfolgt gemäß der Ergebnisse des EFV, für die restlichen 10% erfolgt die
Zulassung auf der Grundlage der Wartezeit. |
 Die weiteren Einzelheiten des Studienplatzvergabeverfahrens regelt
die Hochschulvergabeverordnung HVVO. |
 Die Studienplätze werden ab August 2012 vergeben. |
 Wir bitten Sie, bis zum Beginn der Vergabe
der Studienplätze ab August 2012 von Rückfragen Abstand zu nehmen, da
wir diese nicht beantworten können. |
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