Abschlussarbeit
 Allgemeines zur Abschlussarbeit im Studiengang
Digital Media |
    Die Studierenden müssen im 6. Semester in Absprache mit der / dem
betreuenden Professor / in das Thema der Abschlussarbeit mit dem Formular
"Anmeldung von
Abschlussarbeiten (Bachelor-/Masterarbeiten)" dem
Fakultätssekretariat melden. Spätester Termin für die Anmeldung: 30.
Januar für eine Arbeit im Sommersemester und 15. Juli für eine Arbeit im
Wintersemester. |
  Die vollständige schriftliche Ausarbeitung muss bis Freitag (11.00
Uhr) in der drittletzten Vorlesungswoche zusammen mit dem Formular "Abgabe von
Abschlussarbeiten (Bachelor-/Masterarbeiten)" abgegeben werden.
Wintersemester 2011 / 2012: Freitag,
13.01.12 bis spätestens 11.00 Uhr bei Frau Tomkiewicz. |
 Die vollständige technische Realisierung (CD-ROM und / oder DVD)
muss bis Freitag (11.00 Uhr) in der vorletzten Vorlesungswoche abgegeben
werden. Sommersemester 2011: Freitag,
20.01.12 bis spätestens 11.00 Uhr bei Frau Tomkiewicz. |
  Die Präsentation der Arbeitsergebnisse erfolgt am Donnerstag und
Freitag in der ersten Prüfungswoche. Wintersemester 2011 / 2012: Donnerstag, 02.02.2012 und Freitag,
03.02.2012. |
  Bei Vorliegen besonderer Gründe, die der / die Studierende nicht zu
verantworten hat, kann der Prüfungsausschuss auf Antrag eine
Fristverlängerung bis zum Beginn des folgenden Semesters gewähren. Hierzu
ist die Stellungnahme des betreuenden Dozenten vorzulegen. |
  Die Abschlussarbeit muss folgende Erklärung enthalten: "Hiermit
erkläre ich, dass ich die Arbeit selbständig und nur mit den angegebenen
Quellen und Hilfsmitteln angefertigt habe. Weiterhin erkläre ich, dass die
Arbeit nicht anderweitig veröffentlicht oder in einem anderen Fach als
Prüfungsleistung vorgelegt wurde. Der betreuende Dozent / Die betreuende
Dozentin / Die betreuenden Dozenten sind: NN." |
 Sonderregelungen bei externen
Abschlussarbeiten |
  Bei Abschlussarbeiten, die in einer Firma oder einer anderen
Einrichtung außerhalb der Hochschule Ulm bearbeitet werden, muss die
betreuende Stelle eine schriftliche Aufgabenstellung (etwa 1 DIN A4-Seite)
vorlegen, in der folgende Punkte festgelegt sein müssen: |
   Der / die Bearbeiter / in berichtet regelmäßig, mindestens alle 4
Wochen, dem/der betreuenden Professor / in in der Hochschule Ulm über den
Stand der Arbeit. |
  Am Ende der Abschlussarbeit findet im Beisein des / der betreuenden
Professors / Professorin eine Präsentation und Abnahme der Abschlussarbeit
statt. |
  Die Beurteilung (Notengebung) obliegt den beiden Gutachtern. Sie
stützt sich auf ihre persönliche Beurteilung aufgrund der
Zwischenberichte, der Präsentation und der schriftlichen Ausarbeitung,
sowie gegebenfalls auf die Beurteilung durch den Betreuer in einer Firma.
Hierzu ist die Firma verpflichtet, zum Abgabetermin der schriftlichen
Ausarbeitung dem Erstgutachter direkt eine Beurteilung zukommen zu lassen,
in der mindestens auf folgende Punkte eingegangen wird: |
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